Nachzahlung: Urteil beunruhigt Gemeinden

Gemeinden, Länder und andere Institutionen prüfen nun sorgenvoll, ob sie ihren Mitarbeitern Geld schulden. Das Land Salzburg hat es - wie berichtet - schon erwischt: Es muss Mitarbeitern rund 30 Mio. Euro nachzahlen. Könnte die Politik mit Retourkutschen reagieren?

Das Urteil des Höchstgerichtes schreibt die Nachzahlungen nun vor, weil das Land Salzburg seinen Bediensteten deren Vordienstzeiten nicht zu 100 Prozent angerechnet habe. Das könnte ein Präzedenzfall sein und auch andere Körperschaften des Staates wie die Gemeinden treffen.

Mödlhammer will Zulagen „durchforsten“

Helmut Mödlhammer, als Gemeindebundpräsident gewissermaßen Chef aller österreichischen Bürgermeister, baut vor. Sollte das Urteil - das der Betriebsrat der Salzburger Landeskliniken für die Landesbediensteten erstritten hat - auch für Gemeindebedienstete gelten, dann müsse man sich das gesamte Dienstrecht neu anschauen, so Mödlhammer:

„Es kann nicht sein, dass wir einseitig ein so gewaltige Belastung auf uns nehmen. Dann muss man sich das Dienstrecht insgesamt anschauen. Wir werden hier sicher eine einfachere und sinnvollere Regelung finden. Das betrifft auch den Zulagenkatalog. Sich den anzusehen, das ist aufwändig. Man muss ins Detail gehen und sich dann über jede Position unterhalten.“

Kommen Klagen auch auf Gemeinden zu?

Und dass auch Gemeinden die Vordienstzeiten voll anrechnen und nachzahlen müssen, davon geht Christian Mahringer, siegreicher Anwalt der Spitalsmitarbeiter, aus:

„Wir haben schon diverse Anfragen, um das auch anderswo umzusetzen.“

Kommt Retourkutsche der Politik?

In der Salzburger Stadtverwaltung fürchtet die Personalvertretung inzwischen einen Pyrrhus-Sieg für Arbeitnehmer. Wenn nämlich die Vordienstzeiten voll angerechnet werden und Nachzahlungen kommen, dann könnte bei allen Zulagen und ähnlichen Dingen von der Politik gestrichen werden, heißt es.

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