Patientenverfügung: Langes Warten

Die kostenlose Verlängerung einer Patientenverfügung ist nur bei der Patientenvertetung des Landes möglich. Auf einen Termin muss man derzeit eineinhalb Jahre warten. Bei einem Notar kostet das bis zu 150 Euro. Patientenverfügungen müssen wegen der Gültigkeit alle fünf Jahr verlängert werden.

Laut Patientenvertretung des Landes ist die Zahl der verbindlichen Patientenverfügungen seit dem Jahr 2006 von neun auf 269 im Jahr 2012 angestiegen. Wer die kostenlose Verlängerung seiner verbindlichen Patientenverfügung bei der Patientenvertretung des Landes in Anspruch nehmen will, muss wegen Personalmangels Wartezeiten von bis zu eineinhalb Jahren in Kauf nehmen.

Das kritisiert auch eine betroffene Salzburgerin. Hannelore Wernitznik aus der Stadt Salzburg hat wegen der Verlängerung ihrer Patientenverfügung bei der Patientenvertretung angerufen und folgende Auskunft erhalten: „Ich habe versucht einen Termin zu bekommen und erfahren, dass die nächste Möglichkeit in eineinhalb Jahren ist. Nur dort kann man es kostenfrei errichten. Wenn ich zu einem Notar oder Rechtsanwalt gehen müsste, zahle ich jedes Mal 100 bis 150 Euro und das alle fünf Jahre.“

Verbindliche oder beachtliche Patientenverfügung

Die Verlängerung der Patientenverfügung ist aus rechtlichen Gründen wichtig. Falls die Patientenverfügung nicht verlängert wird, geht sie automatisch von einer verbindlichen in eine beachtliche Patientenverfügung über, wobei Ärzte an eine beachtliche Patientenvertretung rechtlich nicht gebunden sind.

Den Unterschied zwischen verbindlicher und beachtlicher Patientenverfügung erklärt Thomas Russegger, Jurist bei der Patientenvertretung so: „Die verbindliche Patientenverfügung bindet den Arzt an die abgelehnten Maßnahmen, die der Patient darin festhält. Dafür ist es notwendig vorab ein ärztliches Aufklärungsgespräch zu führen und die abgelehnten Maßnahmen darin konkret zu beschreiben. Und dann ist es notwendig, dass ein Jurist die Verfügung mit dem Patienten errichtet. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die verbindliche Patientenverfügung eine Höchstwirksamkeitsdauer von fünf Jahren hat. Danach muss man das ganze Prozedere noch einmal machen. Bei der beachtlichen Patientenverfügung ist das alles nicht notwendig. Sie ist lediglich Wegweiser für das weitere medinzinische, ärztliche Vorgehen.“

Wegen Personalmangels lange Wartezeiten

Die langen Wartezeiten auf kostenlose Verlängerung von Patientenverfügungen erklärt Thomas Russegger mit Personalmangel: „Wenn wir mehr Personal hätten, könnten wir zeitlich besser für die Menschen in Stadt und Land Salzburg da sein. Derzeit ist es so, dass wir im Sachbearbeiterbereich - und da geht es vorwiegend eben um den Sachbearbeiterbereich - zweieinhalb Arbeitskräfte sind. Ich würde mir eine zusätzliche Vollzeitkraft im Sachbearbeiter- und Sekretariatsbereich wünschen. Ich habe versucht hier Zeiten nur für das Errichten von Patientenverfügungen zu reservieren. Aber durch all’ die anderen Aufgaben, die uns übertragen worden sind per Gesetz und für die wir zuständig sind, ist einfach nicht mehr Zeit dafür möglich. Wobei ich aber dazusagen darf, dass ich Termine einschiebe, wenn schwer erkrankte Patienten eine Patientenverfügung verfassen wollen. Dann fahre ich auch ins Hospiz oder Krankenhaus.“

Der zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Walter Steidl (SPÖ) bestätigt auch die langen Wartezeiten und verweist ebenfalls auf die vielen Aufgaben der Patientenvertretung: „Die Patientenvertretung ist in erster Linie dazu da, um Patientenrechte zu sichern für Patienten, die durch Behandlungsfehler zu Schaden gekommen sind und nicht um Patientenverfügungen auszustellen.“ Laut Steidl gäbe es in der Patientenvertretung des Landes jedenfalls genug Personal.