Anwalt klagt Burgstaller doch nicht
Hübel hatte am Donnerstag von Burgstaller den öffentlichen Widerruf einer Aussage in einem „ZIB 2“-Interview von Mittwochabend aufgefordert. Die Landeshauptfrau hatte in diesem Interview erklärt, dass sie erst am 3. Dezember von den 340 Millionen Euro hohen Spekulationsverlusten erfahren habe.
Das sei unwahr, behauptete Hübel: Seine Mandantin Monika R. habe die Landeshauptfrau bereits am 21. September in einem E-Mail davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe drohe. Burgstalle dementierte das: Die Referatsleiterin habe Burgstaller in dem Mail persönlich um Hilfe gebeten und sie nicht vor Verlusten gewarnt. Der genannte Betrag stehe in keinem Zusammenhang mit dem kolportierten Verlust in der Höhe von 340 Mio. Euro. Zu einer Warnung sei es auch bei einem persönlichen Gespräch mit der Referatsleiterin nicht gekommen. Ihre Aussagen zog Burgstaller nicht zurück.
ORF
Nur Mailverkehr an Staatsanwaltschaft geschickt
Jetzt schickt Anwalt Hübel als Konsequenz das betreffende E-Mail von R. an Burgstaller samt dem angefügten Schriftverkehr an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Eine Anzeige gegen Burgstaller sei das aber nicht, erklärte der Anwalt
„Wir wollen nur mithelfen, dass die Wahrheit aufkommt“, sagte der Advokat der APA. „Wenn Burgstaller die Aussage nicht widerruft, ist das ihre Sache.“ Geklagt werde sie deshalb nicht. Hübel betonte erneut, dass es nach seinem bisherigen Kenntnisstand nicht „den geringsten Hinweis“ gebe, dass seine Mandantin hinter den Kulissen ein Schattenportfolio aufgebaut habe.
Links:
- Anwalt: „Burgstaller hat gelogen“ (salzburg.ORF.at, 13.12.2012)
- Referatsleiterin bekämpft Entlassung (salzburg.ORF.at, 12.12.2012)
- Finanzskandal: „Verdächtige unschuldig“ (salzburg.ORF.at, 11.12.2012)