Prozess wegen 3.830 falscher Mahnbriefe

Ein 42-jähriger Deutscher ist am Mittwoch in Salzburg vor dem Landesgericht gestanden, weil er 3.830 falsche Mahnbriefe verschickt und damit 46.000 Euro kassiert haben soll. Er habe im Auftrag eines Filipinos gehandelt, rechtfertigte sich der Mann.

Der Angeklagte soll heuer zwischen Februar und Juni die falschen Mahnschreiben nach Deutschland verschickt haben. Darin forderte der vorbestrafte Arbeiter im Namen der fiktiven Gewinnspielfirma „Cleverwin 25“ die Adressaten aus, offene Zahlungen zu begleichen und umgehend 185,46 Euro zu überweisen.

Teilweise habe der Mann auch zweite und dritte Mahnschreiben mit entsprechend angehobenen Gebühren versandt, betont die Staatsanwältin. Selbst als ihn die Polizei befragt hatte, hörte der 42-Jährige nicht mit den Briefen auf.

Zahlreiche Adressaten bezahlten, obwohl sie an gar keinem Gewinnspiel teilgenommen hatte. So seien insgesamt 46.000 Euro auf dem Konto des 42-Jährigen gelandet, sagte die Staatsanwältin.

Auftrag von „Jon Martinez“ von den Philippinen

Der Angeklagte bekannte sich bei dem Prozess nicht schuldig - und präsentierte zu seiner Verteidigung eine abenteuerliche Geschichte: Er habe die Schreiben im Auftrag eines Kunden verschickt. Ein gewisser Jon Martinez - ein Filipino, den er bei einem Pokerturnier kennengelernt hatte - habe ihm angeboten, das Versenden der Schreiben zu übernehmen. Der 42-Jährige meldete darauf im Februar ein Handelsgewerbe an, nannte sich „Inkasso-Betreibung“, und machte sich ans Werk. „Ich habe dann über Facebook konkrete Anweisungen vom Jon Martinez bekommen.“ Der Filipino habe ihm die Vorlage für das Mahnschreiben und eine Excel-Tabelle mit den Adressen übermittelt. Der Rechnungsbetrag plus zehn Prozent sollte er ihm überweisen, den Rest der eingemahnten Summe könne er behalten.

„Ich wollte damals einfach etwas dazuverdienen“, so der Angeklagte. Allerdings hat er von seinem Kontaktmann weder eine Adresse, noch eine Telefonnummer, die Kommunikation habe ausschließlich über Facebook und Skype stattgefunden. „Es gab keinen Grund, daran zu zweiflen, dass die Mahnforderungen nicht existiert haben“, sagte auch der Verteidiger des Deutschen. Außerdem sei seinem Mandanten bis auf einen kleinen Lohn nichts von dem Geld geblieben. Der Angeklagte sagte, das Geld für Martinez wurde von einer ihm unbekannten Philippinin abgeholt, die ihm aber eine Zahlungsbestätigung ausstellte.

Gutachten beantragt, Prozess vertagt

Um die Richtigkeit dieser Aussagen zu überprüfen, beantragte die Staatsanwältin beantragte die Einholung eines grafologischen Gutachtens, um auszuschließen, dass der Deutsche die Quittung selbst ausgestellt hatte. Der Prozess wurde am Mittwoch auf unbestimmte Zeit vertagt.

Der Computer des Mannes ist ebenfalls verschwunden. Der Angeklagte entsorgte ihn, bevor er ihn zur Datenauswertung zur Polizei bringen sollte: „Der PC ist mir beim Umräumen leider von Tisch gekippt und war kaputt. Er hat sich nicht mehr starten lassen“, rechtfertigte sich der Deutsche.

Auch Gleichberechtigungs-Mahnbriefe an Friseure

Gegen den Bayern läuft derzeit übrigens noch ein weiteres Ermittlungsverfahren. Er soll im November im Namen einer „Agentur für Gleichberechtigung“ von Salzburg aus Mahnschreiben an tausende Friseurbetriebe in Österreich geschickt haben. Dabei forderte er jeweils einen Kostenersatz von 249 Euro, weil die Läden das Gleichbehandlungsgesetz im Zusammenhang mit der Preisgestaltung verletzt hätten.

Tatsächlich gelten seit September in der Branche sogenannte Musterpreislisten: Dabei hat die Preisgestaltung für Haarschnitte nicht mehr nach dem Geschlecht, sondern der Haarlänge zu erfolgen.