„Jagd muss für Normalbürger leistbar bleiben“

Die Jagd müsse auch für den Normalbürger leistbar bleiben. Das ist für den Salzburger SPÖ-Bundesrat und Bauernvertreter Robert Zehentner die Kernforderung zum geplanten neuen Jagdgesetz. Im Rohentwurf ist die Novelle fertig.

Der ressortzuständige ÖVP-Landesrat Sepp Eisl habe das Papier jedoch bisher unter Verschluss gehalten, zeigt sich Zehentner verärgert. In Salzburg steigt der Wildbestand. In einigen Waldgebieten wie beispielsweise im Raurisertal, hat der Wildverbiss zu enormen Schäden an den Bäumen geführt. Im neuen Jagdgesetz müsse ganz klar geregelt werden, dass der gesunde Wald Vorrang von den Interessen der Jagdpächter und Jäger hat, fordert SPÖ-Bundesrat Robert Zehentner. „Besonders wichtig ist uns Sozialdemokraten eine Handhabe, die eine Naturverjüngung ermöglicht.“

„Kein Betretungsverbot für Bergradler und Wanderer“

Ein Betretungsverbot im Wald für Bergradler oder Wanderer befürwortet Zehentner nicht. „Die Frage ist: Wollen wir ein wanderbares Salzburg oder eine uneingeschränkte Jagd? Ich glaube, wir werden beides in Bahnen lenken müssen“, betont Zehentner.

„Bald kann sich nur mehr Geldadel die Jagd leisten“

Die Jägerei werde immer teurer, der Pirschgang sei für Normalbürger kaum noch erschwinglich, kritisiert Zehentner. „Am Ende des Tages kann sich womöglich nur noch der Geldadel die Jagd leisten. Und dass möchte ich unter allen Umständen verhindern.“

„Fütterungsverordnung gehört geändert“

Nicht die Jagdpacht ist nach Ansicht Zehentners für die teure Jagd verantwortlich, sondern die Fütterungsverordnung. Sie schreibt zentrale Fütterungsstellen vor, die von Fachpersonal betreut werden. „An dieser Schraube müssen wir drehen. Das kann nicht gratis sein. Es kann aber auch nicht der eine füttern und der andere schießen. Es müssen die Kosten im Rahmen bleiben. Notwendig ist eine Änderung der Fütterungsverordnung“, verlangt Zehentner.

Eisl: „Kosten im Ermessen der Jagdgemeinschaft“

Der ressortzuständige Agrar-Landesrat Sepp Eisl entgegnet, die Fütterungsbeiträge könnten von der jeweiligen Hegegemeinschaft selbst festgelegt werden. Die Entscheidung über hohe Fütterungskosten sei nicht Sache des Gesetzgebers, sondern liege im Ermessen der Jagdgemeinschaft, betont Eisl.

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