Kinderpornos: Berufsverbot für Jugendrichter

Fünf Jahre Berufsverbot hat nun jener Salzburger Jugendrichter ausgefasst, der Kinderpornos aus dem Internet bezog und dafür schon verurteilt wurde. Das entschied nun eine Disziplinarkommission. Das Ergebnis ist nicht rechtskräftig.

Richter

ORF.at/Patrick Wally

Im Oktober 2011 wurde der Salzburger Jugendrichter und Kinderporno-Konsument von einem Gericht in Steyr verurteilt. Weil er „lange keinen Urlaub gemacht“ habe, wurde eine „psychische Ausnahmesituation“ als strafmildernd anerkannt

Zusätzlich zum nun verhängten Berufsverbot von fünf Jahren war der 47-jährige Salzburger Richter vergangenes Jahr schon zu fünf Monaten Haft auf Bewährung plus 2.250 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Nach Ablauf des fünfjährigen Berufsverbots kann sich der Jurist demnach wieder um einen Richterposten bewerben oder aus dem Staatsdienst ausscheiden.

„De facto das Ende der Karriere“

Die Entscheidung der Kommission ist für Experten de facto das Ende der Karriere dieses Juristen. Die kommenden fünf Jahre muss der Ex-Richter mit stark gekürztem Gehalt auskommen. Monatelang hatte er sich laut Gerichtsurteil Kinderpornos angesehen, im Internet gekauft und auf seinem Privatrechner gespeichert.

Von offizieller Seite gibt es dazu keine Stellungnahme, weil Disziplinarverfahren der Justiz nicht öffentlich sind. Das Berufsverbot kam nun über einen Bericht der „Salzburg Krone“ ans Licht. Der Fall sorgte im vergangenen Sommer in Salzburgs Justizkreisen für großes Aufsehen, als der Richter wegen der Vorwürfe vorläufig vom Dienst suspendiert wurde - bevor es zur Anklage kam. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Steyr ausgelagert, um Befangenheiten unter Kollegen zu verhindern.

„Kein Urlaub“ wirkte strafmildernd

Das Gericht berücksichtigte bei seinem Urteil wörtlich, dass sich der Beschuldigte „während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom leide“.

Bei der Bemessung der Strafe wurden unter anderem das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit mildernd berücksichtigt. Hätte die Freiheitsstrafe ein Jahr oder die unbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe sechs Monate überstiegen, wäre das automatisch mit dem Amtsverlust einhergegangen.

Würdenträger der Justiz schweigen

„Ich kann dazu gar nichts sagen, eigentlich dürfte ich nicht einmal bestätigen, dass ein Disziplinarverfahren stattgefunden hat“, sagte Donnerstag der Sprecher des Oberlandesgerichtes Innsbruck, Vizepräsident Wigbert Zimmermann, zur APA. Der Präsident des Landesgerichtes Salzburg, Hans Rathgeb, argumentiert genauso.

Betroffener akzeptiert Entscheidung nicht

Aus gut informierten Kreisen war allerdings zu erfahren, dass das Verfahren bereits vor rund drei bis vier Wochen stattgefunden hat. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht, weil der mit fünf Jahren Berufsverbot belegte Jugendrichter eine Berufung dagegen angekündigt habe, wie es heißt.

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