Kinderpornos bei Richter: Verurteilung rechtskräftig

Die Verurteilung eines Salzburger Jugendrichters wegen des Besitzes und Betrachtens von Kinderpornographie ist rechtskräftig. Der Mann war in der Vorwoche zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Weder der Staatsanwalt noch der angeklagte Richter erhoben Rechtsmittel gegen den Urteilsspruch des Landesgerichts Steyr (OÖ). Der Prozess hatte dort stattgefunden, weil sich alle Richter in Salzburg für befangen erklärt hatten, da sie den Angeklagten kennen. Der Jugendrichter, der vom Dienst suspendiert ist, wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt.

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Disziplinarverfahren folgt

Da das Strafverfahren gegen den Mann abgeschlossen ist, wird jetzt das Disziplinarverfahren gegen ihn am Oberlandesgericht Innsbruck fortgesetzt. Die Palette der Sanktionen reicht von einem Tadel über Gehaltskürzung bis zur Versetzung oder Entlassung aus dem Dienst.