Kinderporno-Affäre: Salzburger Richter verurteilt

Fünf Monate Haft bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe: Das ist das Urteil gegen einen 47-jährigen Jugendrichter aus Salzburg, das Donnerstag in Steyr gefällt wurde. Der Richter hat Kinderpornos im Internet gekauft und auf seinem PC gespeichert.

Akten liegen auf einem Tisch vor Gericht

APA/Parigger

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf Verdacht der „pornografischen Darstellung Minderjähriger“. Dem Mann dürfte nun laut Rechtslage sein Richterjob weiter sicher zu sein. Denn: Überstiege die bedingt verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr oder die unbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe sechs Monate, dann würde das bei Beamten laut Gesetz den sofortigen Amtsverlust bedeuten.

Allerdings soll es noch ein Disziplinarverfahren geben, sagt Christoph Mayer vom Landesgericht Steyr: „Die Möglichkeiten sind vielfältig, reichen von einem Verweise bis zu Kürzung der Bezüge. Mögliche drastischere Mittel wären die Vesetzung bis hin zur Entlassung. Es obliegt dem Disziplinargericht, hier eine Entscheidung zu fällen.“

Begründung: „Burn-Out, kein Urlaub“

In der Urteilsbegründung wurde Donnerstag bekannt, dass sich der Richter während der Tatzeit laut Gericht in einer „psychischen Ausnahmesituation“ befunden habe, weil er seit Anfang 2007 „keinen Urlaub mehr gehabt“ habe und auch unter einem „Burn-out-Syndrom“ leide. Bei der Bemessung der Strafe seien unter anderem das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit mildernd berücksichtigt worden, heißt es bei der Justiz.

Geständig nach 15 Dienstjahren

Dem Mann war nach umfassenden Recherchen der Kriminalpolizei von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, ein halbes Jahr lang Kinderpornos im Internet gekauft zu haben. Der Jurist war dann nach 15 Dienstjahren und Bekanntwerden der Affäre als Jugendrichter sofort suspendiert worden. Ein Disziplinarverfahren soll nun über den weiteren beruflichen Werdegang entscheiden.

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Anklage fertig: Richter soll Kinderpornos gekauft haben (salzburg.ORF.at; 5.10.2011)

Verfahren nach Steyr verlegt

Das Strafverfahren wurde wegen „Ausgeschlossenheit“ (Befangenheit) der Richter des Landesgerichtes Salzburg vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz nach Steyr übertragen. Das Delikt ist im Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht. Fünf Monate bedingt fasste der Kinderporno-Konsument nun aus, bei mehr als zwölf wäre er seinen Job als Richter sofort los gewesen.