Sieben Monate bedingt nach tödlichem Unfall

Zu sieben Monaten bedingter Haft wegen grob fahrlässiger Tötung ist Mittwoch beim Landesgericht eine 31-jährige Autolenkerin verurteilt worden. Sie soll Ende Jänner 2019 einen Unfall mit zwei Toten verursacht haben.

Unter den beiden Toten ist auch der einjährige Sohn der Lenkerin. Der Pkw der Frau war auf der B165 auf die Gegenfahrbahn geraten und in ein Auto gekracht. Dessen 44-jährige Lenkerin kam bei dem Frontalzusammenstoß ebenfalls ums Leben.

„Es tut mir unendlich leid. Ich bin natürlich schuldig“, sagte die bisher unbescholtene Angeklagte mit Tränen in den Augen. Sie hatte laut Anklage die Fahrgeschwindigkeit im Bereich der Salzachbrücke bei Hollersbach nicht den winterlichen Fahrverhältnissen angepasst.

Angeklagte und Mutter bei Unfall schwer verletzt

Auf Lichtbildern sei zu sehen, dass es auf der Brücke eisig gewesen und Schnee gelegen sei, sagte Strafrichterin Dagmar Schmidt. Der Wagen der 31-Jährigen, die Richtung Mittersill unterwegs war, geriet in einer Rechtskurve auf die andere Straßenseite und prallte frontal in den entgegenkommenden Pkw, den die 44-Jährige lenkte.

Die Pinzgauerin starb noch am Unfallort, auch für den einjährigen Sohn der 31-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Die Angeklagte selbst und ihre Mutter, die ebenfalls in ihrem Wagen saß, wurden schwer verletzt. Deshalb wurde die Beschuldigte auch wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen.

Verteidiger: „Vereisung war nicht erkennbar“

Verteidiger Thomas Schwab vertrat allerdings die Ansicht, dass in diesem Fall der Grad der Fahrlässigkeit unter einer groben Fahrlässigkeit liege. Die Straße sei damals griffig und salznass gewesen, und für die Angeklagte sei zunächst nicht erkennbar gewesen, dass es auf der Brücke eisig war. Auch andere Autofahrer seien damals von der Fahrbahn abgekommen, „glücklicherweise kam ihnen kein Fahrzeug entgegen“.

Die Richterin gab zu bedenken, dass die Beschuldigte in der Region ihren Wohnort habe und es bekannt sei, dass die Brücke im Winter bei schlechtem Wetter gefährlich sei.

„Eine menschliche Tragödie“

Sowohl die Richterin als auch der Verteidiger sprachen von einer menschlichen Tragödie. Die Angeklagte sei durch den Tod ihres Sohnes schon genug bestraft worden. Die verhängte gerichtliche Strafe (unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren) sei bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren „am untersten Limit“, sagte die Richterin. Eine Diversion sei nicht möglich gewesen, weil eine Person, die nicht zur Familie der Beschuldigten gehörte, ums Leben gekommen sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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