380 kV-Streit: Antrag auf aufscheibende Wirkung

Im Streit um die geplante 380-kV-Leitung haben die beiden Flachgauer Gemeinden Koppl und Eugendorf sowie zwei lokale Bürgerinitiativen jetzt Rechtsmittel gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) von Ende Februar eingebracht.

Ein Richtersenat hatte damals die Beschwerden gegen das Projekt und den positiven Baubescheid des Landes abgewiesen. Konkret wird die Entscheidung des BVwG durch Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpft. Zugleich haben die Freileitungsgegner am Freitag jeweils einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gestellt.

Strommasten der 380 kV Leitung im Flachgau

ORF

Die Gegner der Leitung haben jetzt Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt

Dies ist insofern von Bedeutung, weil bei einer Zuerkennung mit den Arbeiten zur Errichtung der Leitung bis zur gerichtlichen Entscheidung nicht begonnen werden darf. Der Betreiber des Leitungsprojekts, die APG (Austrian Power Grid), rechnete vergangene Woche noch mit einem Baustart im Herbst 2019.

Bürgermeister sieht „gravierende Begründungsmängel“

Der Bürgermeister von Koppl, Rupert Reischl (ÖVP), begründete am Montag in einer Aussendung die Revision unter anderem mit den gravierenden Begründungsmängeln im Erkenntnis des BVwG. Die beiden Gemeinden Koppl und Eugendorf hätten bereits im Gerichtsverfahren aufgezeigt, dass die Salzburger Landesregierung nicht für den Bescheid zuständig gewesen sei.

Geplante Leitungstrasse 380-kV-Starkstromleitung

Austrian Power Grid

Die rot strichlierte Linie zeigt die Trasse für die geplante Leitung

„Das BVwG hat sich jedoch lediglich damit begnügt, die Revision aus diesem Grund zuzulassen. Im Ergebnis wurde damit die Entscheidung darüber an das Höchstgericht abgeschoben“, teilten die Anwälte der Projektgegner mit.

„Strategische Umweltprüfung fehlt bis heute“

Auch würden laut Judikatur des Europäischen Gerichtshofes sogenannte Trassenaufhiebe als Rodungen gelten. Damit sei der vom Bau der Leitung betroffene Boden in rechtlicher Hinsicht nicht mehr Wald, sondern werde einer neuen Nutzung zugeführt. „Für mich ist völlig unverständlich, dass das BVwG diese klare Rechtsprechung des EuGH völlig ignoriert. Das ist für mich Willkür“, so Reischl.

380 KV Verhandlung

ORF/Peter Paul Hahnl

Die Gegner der Freileiung fordern zumindest eine Erdverkabelung

Zudem sei die unionsrechtlich gebotene Strategische Umweltprüfung (SUP) bis heute nicht durchgeführt worden. „Hier wären die negativen Umweltauswirkungen frühzeitig und unter breiter Beteiligung unserer Bevölkerung geprüft worden“, teilte der Eugendorfer Bürgermeister Johann Strasser mit. „Das betrifft nicht nur den Verlauf der Trasse, sondern auch die technische Ausführung, wie die Teilverkabelung anstatt einer Freileitung.“

„APG will offenbar vollendete Tatsachen schaffen“

Die Gemeinden Koppl und Eugendorf argumentieren schon seit Beginn der Verhandlungen, dass in sensiblen Gebieten ihrer Gemeinden eine Führung der Stromleitung unter der Erde dem Stand der Technik entspreche.

bürgerinitiative adnet gegen 380 kv

ORF

In Adnet (Tennengau) kämpft eine Bürgerinitiative gegen die Freileitung

Beide Bürgermeister kritisieren in dem Schreiben von Montag zudem das Vorgehen der APG. „Die Drohung, im Herbst mit dem Bau zu beginnen, obwohl das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, empfinden viele Menschen als Einschüchterung. Es entsteht der Eindruck, dass damit vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen“, heißt es in dem Schreiben unter anderem.

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