Tiertransport: Amtstierarzt angezeigt

Nach einem Kälbertransport von Bergheim (Flachgau) nach Spanien haben Tierschützer einen Salzburger Amtstierarzt und das Landesveterinäramt angezeigt. Die Aktivisten werfen dem Tierarzt Tierquälerei und der Behörde Amtsmissbrauch vor.

Anlass für die Anzeige ist ein Kälbertransport von Bergheim (Flachgau) nach Spanien: Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) dokumentierte den 1.500 Kilometer langen Tiertransport im Geheimen mit und kam auf 22 Stunden Fahrtzeit. Erlaubt sind jedoch nur 19 Stunden. Der Transport der Kälber wurde in Bergheim abgefertigt, von einem Salzburger Amtstierarzt freigegeben und sei laut diesem Amtstierarzt auch gesetzeskonform abgelaufen.

Land wehrt sich gegen Vorwürfe

Laut VGT hätte der Lenker die Fahrtzeit jedoch deutlich überschritten und anstatt für die Ruhezeit eine offizielle Versorgungsstation für Kälber anzufahren, hätte der Transporter in Italien eine Pause entlang der Autobahn eingelegt und die Kälber dort nicht entladen. Der Sprecher des Landes Salzburg, Franz Wieser, wehrt sich gegen diese Vorwürfe: „Es ist völlig unrichtig, dass Kälber in dieser einstündigen Pause abgeladen werden müssen. Sondern sie dürfen am LKW bleiben und müssen nur eine Stunde Ruhepause haben in der der Lkw nicht fahren darf.“

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Anzeigen nach Tiertransport

Nach einem Kälbertransport nach Spanien erhebt der Verein gegen Tierfabriken (VGT) Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Landes

Die Mitarbeiter des Landes hätten daher geltendes Recht vollzogen, betont Wieser: „Sie halten sich zu 100 Prozent an die geltenden Bestimmungen und aus diesem Grund werden wir mit den Behörden auch vollumfänglich kooperieren.“

Lückenlose Aufklärung angekündigt

Für Langstreckentransporte gilt Europäisches Recht: Dieses beschränkt Tiertransporte auf neun Stunden Fahrt, eine Stunde Pause und danach erneut neun Stunden Fahrt. Anschießend müssen 24 Stunden Ruhezeit gehalten werden. Hinzu kommt noch das Österreichische Tierschutzgesetz. Das Land betont, dass sich die Verantwortung eines Salzburger Amtstierarztes auf Salzburger Boden beschränke: „Seine Zuständigkeit endet an der Landesgrenze“, erklärt Wieser. „Der Amtstierarzt muss aber bei der Prüfung des Transportes natürlich schon kontrollieren, ob die Angaben des Frächters realistisch sind.“

Der betroffene Amtstierarzt hat im ORF Report dazu angegeben, dass „die Plausibilität der Angaben anhand von GPS Aufzeichnungen kontrolliert wird. Ist diese gegeben wird der Transport abgefertigt“. Auch im konkreten Fall sei so vorgegangen worden, erklärt der Amtstierarzt.

Was auf dem Weg ins Ausland passiere, könne der Tierarzt im Vorhinein nicht kontrollieren. Die Behörde hat angekündigt, die Vorwürfe lückenlos aufzuklären.