Salzburg: Keine Promillegrenzen für Hundehalter
Die Wiener Hundehalterin ist am Montag verurteilt worden, weil sie betrunken mit einem Rottweiler unterwegs war und der ein Kleinkind tot gebissen hat. Die Regeln für Salzburger Hundehalter sind im Landessicherheitsgesetz vorgeschrieben. Es sind nur zwei spärliche Vorschriften die der Paragraph 20 für Hundehalter vorschreibt. Unter dem Titel „persönliche Eignung“ heißt es:
- Die zum Halten des gefährlichen Hundes erforderliche persönliche Eignung ist nicht gegeben wenn der Hundehalter
1. von Alkohol oder Betäubungsmitteln abhängig ist oder
2. er wegen geringer Körperkraft den Hund nicht sicher führen kann.
Auslegung lässt viel Spielraum
Die Auslegung dieser zwei Punkte lässt sehr viel Spielraum. Sehr detailliert hingegen geht Wien vor. Dort wird zum Beispiel genau genannt welche Hunderasse als gefährlich gelten. Etwa Bullterrier oder argentinische Doggen. Darüber hinaus ist festgeschrieben, dass sie Maulkorb und Leine tragen müssen, dass Besitzer nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben dürfen, einen Hundeführerschein machen und den nach gewisser Zeit auffrischen müssen.
In Salzburg sieht man das lockerer. Alle Salzburger Hundehalter müssen zwar einen Hundeführschein machen, bei auffälligen Hunden bieten Gemeinden auch Gutachten und eigene Kurse an.
"Hundebesitzer nicht über einen Kamm scheren“
Doch Hundebesitzer könne man nicht generell über einen Kamm scheren, sagt Landesveterinärdirektor Josef Schöchl. Statistisch gesehen gebe es nämlich weitaus mehr Bissunfälle mit als gutartig bekannten Golden Retrievern, als mit Rottweilern.
Links:
- „Aktion scharf“ nach neuem Hundehaltergesetz (wien.ORF.at; 25.03.2019)
- Bub von Hund getötet: 18 Monate Haft (wien.ORF.at; 20.03.2019)
- Hundekot auf Wiesen verärgert Bauern (salzburg.ORF.at; 16.03.2019)
- Langläufer attackierte Hund und Herrl (salzburg.ORF.at; 26.02.2019)
- Polizisten von Kampfhund attackiert: Warnschuss (salzburg.ORF.at; 22.10.2018)