Nachbarin gewürgt: zehn Jahre Haft

Eine 32-jährige Mutter ist am Dienstag am Salzburger Landesgericht wegen Mordversuchs zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Sie soll im vergangenen Oktober eine Nachbarin attackiert und minutenlang gewürgt haben.

Die 32-jährige Mutter von drei Kindern wurde Dienstagnachmittag wegen versuchten Mordes, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verurteilt. Das Geschworenengericht sprach die Frau mit 5:3 Stimmen im Sinne der Anklage schuldig. Die Strafe wurde mit zehn Jahren Haft festgelegt. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Attacke in den frühen Morgenstunden

Laut Anklage soll die alkoholisierte 32-Jährige am 2. Oktober 2018 um 2.30 Uhr ihre 37-jährige Nachbarin in dem Mehrparteienhaus in Neumarkt am Wallersee (Flachgau) herausgeläutet haben und auf sie losgegangen sein. Die Angeklagte habe ihr Opfer mit beiden Händen gewürgt: „Die Angeklagte hat geschrien, sie wolle sie umbringen. Das Opfer durchlebte Todesängste“, schilderte die Staatsanwältin bei dem Prozess.

Sogar vor den Polizisten, die der minderjährige Sohn der Angeklagten alarmiert hatte, habe die 32-Jährige gerufen: „Ich erwürge dich. Wenn du stirbst, ist mir das wurscht, um dich ist eh nicht schade“, so die Staatsanwältin. Der Würgevorgang habe minutenlang gedauert. Das Opfer habe zahlreiche Hautabschürfungen, Kratzer am Kehlkopf sowie Prellungen am Hals und am Brustkorb erlitten. Bei der Festnahme habe die sich heftig wehrende Beschuldigte auch noch eine Polizistin verletzt.

Morddrohungen für 32-Jährige „leere Worte“

Die Angeklagte spielte vor Gericht den Fall herunter: Die Morddrohungen „waren nicht ernst gemeint, das waren leere Worte in meiner Wut“, rechtfertigte sie sich bei dem Prozess. Sie sei bereits zwei Wochen vor der Tat von der Nachbarin an den Haaren gepackt und aus der Wohnung gezerrt worden.

Der Verteidiger der geschiedenen, zurzeit arbeitslosen Frau sprach bei dem Prozess von „überschießender Notwehr“ seiner Mandantin. Die Nachbarin sei während des Würgevorganges „zu keinem Zeitpunkt bewusstlos“ geworden - zudem habe sie die 32-Jährige zuerst attackiert.

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