Illegale Drohnen: Hohe Geldbußen, bis zehn Jahre Haft

Österreich habe ein hartes Gesetz gegen illegale Drohnenflüge. Wer hier den Luftverkehr gefährdet, dem drohen hohe Geldstrafen – bis hin zu zehn Jahren Haft. Das betonen Experten der Flugsicherung von Austro Control.

Drohne

APA/Helmut Fohringer

Flugdrohne

Ein luftverkehrstechnischer Kollaps wie in den letzten Tagen und Nächten in London-Gatwick - den Fachleute auch finanziell als Katastrophe einstufen - sei in Österreich sehr unwahrscheinlich. Das betont Markus Pohanka, Pressesprecher von Austro Control (AC). Die Gesellschaft kontrolliert, organisiert, beobachtet und analysiert für Österreichs staatliche Behörden die Lufträume über dem gesamten Bundesgebiet.

Der Fachmann verweist auf die rechtliche Lage. Seit 2014 sei in Österreich das novellierte und verschärfte Luftfahrtgesetz in Kraft, das einen guten Schutz gegen Missbräuche von Drohnen biete. In der EU gebe es aber noch immer keine einheitliche Regelung, so Pohanka.

Gesetzliches Chaos in Großbritannien?

Aus Großbritannien ist dazu von Fachleuten zu hören, dass die dortige Rechtslage einen gefährlichen Wirrwarr begünstige, dessen Folgen nun in Gatwick zu beobachten seien. Fehlende Regelungen hätten in den letzten Jahren dazu geführt, dass sehr viele Flugdrohnen zu allen Tages- und Nachtzeiten, in verschiedensten Flughöhen und selbst in Sperrgebieten bzw. Kontrollzonen von Flughäfen unterwegs seien.

fliegendes chemie-Labor drohne

ORF

Drohnenpilot vor dem Start seiner Profi-Maschine mit Foto- und Filmausrüstung

Strikte Höhenbeschränkungen in Österreich

Generell gilt in Österreich seit 2014: Spielzeugdrohnen dürfen nicht höher als 30 Meter über Grund fliegen, behördlich zugelassene Profi-Geräte niemals höher als 150 Meter. Das gilt für alle Arten von Lufträumen und unabhängig davon, ob ein Airport in der Nähe ist oder nicht.

AC-Sprecher Pohanka sagt, es komme auch auf das Gewicht und das Einsatzgebiet an: „Je schwerer eine Drohne und je dichter das Fluggebiet besiedelt ist, umso strenger sind die behördlichen Auflagen. Wer mit einer Drohne fliegt, ist aus rechtlicher Sicht in Österreich ein Pilot und muss auch diese hohe Verantwortung tragen. Klar ist, dass es dort Flugverbote für Drohnen gibt, wo die Luftfahrt für Passagiere gefährdet werden könnte. Das ist besonders in der Nähe von Flughäfen der Fall.“

Hartes Delikt: „Vorsätzliche Gefährdung“

Wer sich in Österreich nicht an diese Bestimmungen hält, dem drohen hohe Strafen: „Wer mit nicht genehmigten Drohnen fliegt, könnte bis zu 22.000 Euro bezahlen müssen. Wenn ich bei einem Flughafen einem Passagierflugzeug mit einer Drohne zu nahe komme, dann geht es um vorsätzliche Gefährdung der Luftfahrt. Darauf stehen in Österreich bis zu zehn Jahre Haft.“

Bisher habe es in Österreich keine Unfälle mit Flugdrohnen gegeben, so Pohanka. Allerdings würden Piloten von Rettungshubschraubern, die oft auch in Bodennähe unterwegs sein müssen, immer wieder illegale Drohnen sehen. Bisher hätte man immer ausweichen können. Auch der Salzburger Notarzthubschrauber „Christophorus 6“ vom Salzburg Airport war schon in dieser Gefahr.

Salzburg Airport Piste 33 Anflug von Süden LOWS Flughafen Hangar 7 Red Bull

Gerald Lehner

2,85 Kilometer lange Start- und Landebahn des Salzburg Airport, hier Anflug auf Piste 33 von Süden her. Rechts: Hangar 7

Hobby-Geräte nur in direkter Bodennähe zugelassen

Mit dem neuen Luftfahrtgesetz von 2014 hat die Austro Control auch die Oberaufsicht für alle Drohnenflüge bekommen, die jene Lufträume betreffen, in denen auch Flugzeuge aller Arten und Hubschrauber unterwegs sind. Flüge für Hobby-Geräte, die nicht von der AC genehmigt werden müssen, sind nur in direkter Bodennähe erlaubt - wie bei Modellflugzeugen.

Profi-Geräte brauchen dagegen behördliche Flug- und Betriebsgenehmigungen bis hin zur Pflicht des Betreibers, vor jedem Start in behördlichen Kontrollzonen mit der Flugsicherung telefonisch Kontakt aufzunehmen und sich mit den zuständigen Lotsen abzustimmen.

London: Intensive Suche nach Drohne und Pilot

Rund 36 Stunden ist London-Gatwick, der zweitgrößte Flughafen Großbritanniens, lahmgelegt gewesen. Drohnenflüge im Luftraum hatten Starts und Landungen aus Sicherheitsgründen unmöglich gemacht. Seit Freitagfrüh fährt der Flughafenbetrieb langsam wieder an – unter intensiver Beobachtung der Polizei. Auch die Suche nach dem verantwortlichen Drohnenpiloten läuft auf Hochtouren - mehr dazu in news.ORF.at (21.12.2018)

Christina Sonntag, Gerald Lehner - salzburg.ORF.at

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Keine Kavaliersdelikte

In Österreich können Verstöße gegen das Luftfahrtgesetz durch Drohnenpiloten seit 2014 hart bestraft werden.

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