Puch: Pläne für Bordell abgelehnt
Nachdem die Bezirkshauptmannschaft dem Unternehmer mitgeteilt hat, dass in einem Gewerbegebiet per Gesetz keine Bauten für Erholung und Freizeit erlaubt sind, hat der Mann Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingereicht. Die Richterin ist allerdings der Argumentation der Bezirkshauptmannschaft gefolgt.
Verfahren noch nicht abgeschlossen
Ganz abgeschlossen sei das Verfahren noch nicht. Eine endgültige Entscheidung soll aber in absehbarer Zeit fallen, heißt es vom Landesverwaltungsgericht.
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- Rechtsstreit um geplantes Bordell (salzburg.ORF.at; 04.08.2018)