Puch: Pläne für Bordell abgelehnt

Nach der Bezirkshauptmannschaft Hallein (Tennengau) hat nun auch das Landesverwaltungsgericht den Plänen für ein Bordell in Puch eine Absage erteilt. Ein Unternehmer hatte vor, ein Bordell in einem bestehenden Gebäude zu errichten.

Nachdem die Bezirkshauptmannschaft dem Unternehmer mitgeteilt hat, dass in einem Gewerbegebiet per Gesetz keine Bauten für Erholung und Freizeit erlaubt sind, hat der Mann Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingereicht. Die Richterin ist allerdings der Argumentation der Bezirkshauptmannschaft gefolgt.

Verfahren noch nicht abgeschlossen

Ganz abgeschlossen sei das Verfahren noch nicht. Eine endgültige Entscheidung soll aber in absehbarer Zeit fallen, heißt es vom Landesverwaltungsgericht.

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