Rechtsstreit um geplantes Bordell

In der Gemeinde Puch (Tennengau) ist ein Bordell geplant. Die Bezirkshauptmannschaft Hallein hat den Betrieb aber nicht genehmigt. Er soll im Gewerbegebiet des Ortsteiles Urstein entstehen. Es gibt dazu einen Rechtsstreit.

Der Unternehmer versucht nun beim Landesverwaltungsgericht, doch noch die Erlaubnis für das von ihm geplante Etablissement zu bekommen. Etwa sieben Zimmer für Prostituierte soll es haben - in einem schon bestehenden Gebäude im Gewerbegebiet Puch. Zusätzlich sei eine Tabledance-Bar geplant, wo junge Frauen auch tänzerisch für Einkünfte sorgen.

Prostituierte im Bordell

ORF

„Erholung und Freizeitnutzung“ im Gewerbegebiet?

Bei der Bezirkshauptmannschaft verweigert man die Genehmigung, weil das Areal als Gewerbegebiet gewidmet sei. „Bauten für Erholung und Freizeitnutzung“ seien dort nicht zulässig, heißt es wörtlich. Denn ein Bordell falle genau in diese Kategorie „Erholung und Freizeit“, so die BH.

Diese juristische Sicht der Dinge will der Unternehmer nicht hinnehmen. Der Mann habe beim Verwaltungsgericht des Landes Salzburg gegen den Bescheid der BH Hallein berufen. Eine Verhandlung habe es aber noch nicht gegeben, so die Juristen der Bezirksverwaltungsbehörde.

Kein Kommentar des Bürgermeisters

Der Unternehmer selbst wollte die Angelegenheit gegenüber dem ORF nicht kommentieren. Der Pucher Bürgermeister Helmut Klose (ÖVP) möchte auch nichts dazu sagen. Es sei ein laufendes Verfahren.