Ex-Freundin durch Schläge erblindet: Haftstrafe

Ein 23-jähriger Libyer, der seine 41-jährige Ex-Freundin so fest ins Gesicht geschlagen haben soll, dass sie an einem Auge erblindete, ist Dienstag vom Salzburger Landesgericht zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Laut Anklage lauerte der Mann der Frau am 13. Oktober 2017 auf ihrem Heimweg von der Arbeit nahe des Hauptbahnhofes auf und fiel über sie her. Der Beschuldigte zeigte sich vor Richterin Gabriele Glatz nicht geständig.

Kein Geständnis

Die Staatsanwaltschaft warf ihm Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, gefährliche Drohung und Nötigung vor. Als er seine Ex-Freundin festgehalten habe und ihre Brille durch die Schläge kaputt gegangen sei, habe sich ein Glassplitter in das Auge der Frau gebohrt.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Ärzte diagnostizierten eine Netzhautabhebung. Der Angeklagte soll die 41-Jährige auch mehrfach mit dem Umbringen bedroht haben, um zu verhindern, dass sie eine Anzeige gegen ihn einbringt. Zudem soll er sein Opfer genötigt haben, keine Beziehung mit einem anderen Mann einzugehen.

Das Urteil ist laut Gerichtssprecher Peter Egger nicht rechtskräftig, weil der Libyer keine Erklärung dazu abgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.

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