Amtlich: 31-Jährige keine Doppelstaatsbürgerin

Jene 31 Jahre alte Flachgauerin, die wegen einer angeblichen türkischen Doppelstaatsbürgerschaft ihre österreichische Staatsbürgerschaft abgeben sollte, ist Österreicherin. Das hat das Land Salzburg jetzt amtlich festgestellt.

Cigdem Schiller; Doppel-Staatsbürgerschaft

ORF

Cigdem Schiller ist in Österreich geboren und hat türkische Eltern

Nach mehreren bangen und nervenzehrenden Wochen kann Cigdem Schiller jetzt aufatmen: Sie hat vom Land Salzburg den offiziellen Bescheid bekommen, dass ihr die österreichischen Staatsbürgerschaft nicht entzogen wird.

„Wenn es anders ausgegangen wäre, hätte mich das noch ein halbes Jahr Nerven gekostet. Ich hätte das nicht mehr durchgestanden. Jetzt bin ich sehr froh, dass es vorbei ist und ich mein gewohntes Leben weiterführen kann“, sagt die erleichterte 31-jährige Flachgauerin am Montag im ORF-Interview.

Behörden neue Unterlagen vorgelegt

Mit neuen Unterlagen des türkischen Konsulats konnte sie den Salzburger Behörden beweisen, dass sie keine türkische Staatsbürgerin ist. „Da ist drin gestanden, dass 2003 meine Eltern mich und meine Geschwister aus dem türkischen Staatsverband abgemeldet haben und mit uns ausgetreten sind. Dieser Fehler ist jetzt richtiggestellt worden“, sagt Schiller.

Seit mehr als sechs Monaten hatte Schiller versucht zu beweisen, dass sie keine doppelte Staatsbürgerschaft hat. Sie ist in Österreich geboren und hat türkische Eltern. Ihre türkische Staatsbürgerschaft habe sie bereits 2003 zurückgelegt. Ihr Name scheint dennoch in der türkischen Wählerliste auf. Deswegen hatte das Land ein Verfahren zur Entziehung der Staatsbürgerschaft eingeleitet - mehr dazu in Debatte über austro-türkische Doppelbürgerin (salzburg.ORF.at; 18.10.2018).

Kein Kommentar von Landesseite

Nun hat das Land das Entziehungsverfahren gestoppt, wollte den Fall aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht kommentieren. Landesweit wird allerdings in 500 weiteren Fällen eine mögliche Doppelstaatsbürgerschaft überprüft. Ausgangspunkt dafür sind die vor Monaten aufgetauchten türkischen Wählerlisten.

Richtungsweisende Entscheidung des VwGH

Mitte Oktober hatte der Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelbürger bestätigt. Der im Tennengau lebende Mann hatte gegen eine Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts berufen.

Das Landesverwaltungsgericht hatte wiederum davor einen Bescheid der Landesregierung bestätigt. Basis für die Entscheidung des Landes war eine vom Innenministerium übermittelte türkische Wählerevidenzliste für den Amtsbereich des türkischen Generalkonsulats in Salzburg.

Im Rahmen der Beweiswürdigung legte das Landesverwaltungsgericht dar, dass nur eine türkische Behörde eine solche Liste von 29.602 Datensätzen anlegen könne, sodass es sich bei dieser Liste um eine türkische Wählerevidenz handle. Für eine versehentliche „antraglose“ Wiederverleihung gebe es auch keine Anhaltspunkte. Der VwGH schloss sich dieser Sichtweise an.

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