Kopftuchverbot: Gespräche statt Strafen

Das Kopftuchverbot im Kindergarten soll von den Ländern selbst kontrolliert und sanktioniert werden. So steht es in der aktuellen Bund-Länder-Vereinbarung über die künftige Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen.

Die Bundesländer sind selbst dafür verantwortlich, das im Paragraf 15A Co-Finanzierungsplan vertraglich vereinbarte Kopftuchverbot im Kindergarten zu kontrollieren, und sich um die entsprechenden Sanktionen zu kümmern. In Salzburg setzt man auf Gespräche statt Strafen, sagt Felix Eypeltauer, Büroleiter von NEOS-Landesrätin Andrea Klammbauer: „Wir wissen im Land Salzburg aus langjähriger Erfahrung, dass es zu extrem wenigen Fällen kommt. Da reicht dann meistens ein klärendes Gespräch. Genau das werden wir in der Umsetzung der 15A Vereinbarung vorsehen“.

Sprachförderung von eigens ausgebildetem Personal

Ein bundesweit einheitlicher Erhebungsbogen soll ab 2019 die Sprachkenntnisse von Kindergartenkindern abprüfen. Ist ihr Deutsch mangelhaft, gibt es Frühförderung. Allerdings darf diese künftig nur noch von eigens ausgebildetem Personal durchgeführt werden.

Circa 15 Prozent mehr Pädagogen und Pädagoginnen werden dafür bundesweit benötigt. Im Bundesland Salzburg wird diese Forderung bereits jetzt erfüllt, so Felix Eypeltauer: „Alle unsere Pädagoginnen, die Sprachförderung durchführen, sind bereits jetzt auf Sprachlevel C1“. Stichprobenartig will ÖVP Bildungsminister Heinz Faßmann die vereinbarten Maßnahmen kontrollieren lassen. Und zwar ohne Vorankündigung.

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