Ein Jahr Haft nach tödlichem Verkehrsunfall

Ein Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt abzusitzen - das ist das Urteil gegen einen 57-jährigen Tiroler Unfalllenker. Er hat im Juni 2017 bei Piesendorf (Pinzgau) einen tödlichen Unfall verursacht. Die Richterin sah darin grob fahrlässige Tötung.

Wie es zu dem Unfall kommen konnte, daran konnte sich der Tiroler auch bei der Verhandlung Montagnachmittag im Salzburger Landesgericht nicht erinnern: Dreieinhalb Sekunden lang fuhr der 57-Jährige laut Verkehrsgutachter Gerhard Kronreif ohne Reaktion mit seinem VW Tiguan in den Gegenverkehr - davon war er knapp zwei Sekunden auf der Gegenfahrbahn der Mittersiller Straße (B168) unterwegs.

Lenker eines entgegenkommenden Autos starb

Ein entgegenkommender 42-jähriger Deutscher wollte dem Frontalaufprall noch ausweichen - allerdings gelang ihm das nicht mehr. Der 42-Jährige wurde nach dem Unfall in seinem Wagen eingeklemmt und erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen.

Seine Beifahrerin musste vom Hubschrauber mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht werden. Ein dritter Lenker konnte mit seinem Auto noch in letzter Sekunden von der Mittersiller Bundesstraße (B168) auf die Böschung ausweichen. Er kam - ebenso wie der Unfallverursacher - mit leichten Verletzungen und einem Schock davon.

Gutachter: Unaufmerksamkeit, Sekundenschlaf möglich

Warum es zu dem Unfall gekommen war, dabei drehte es sich eineinhalb Stunden lang Montagnachmittag bei der Verhandlung. Der 57-jährige Angeklagte sagte aus, dass er sich in der Früh gut ausgeruht ans Steuer gesetzt habe, um seine Frau von der Kur abzuholen. Auch unterwegs habe er keine Probleme gehabt und auch etwas gegessen und getrunken. Kurz vor dem Unfall setze seine Erinnerung aber aus, erst an den Knall bei dem Aufprall könne er sich wieder erinnern, sagte der Tiroler.

Eine medizinische Ursache für diesen Aussetzer wie zum Beispiel einen epileptischen Anfall hielt die neuropsychiatrische Gutachterin Gabriele Wörgötter bei dem Prozess aber für „höchst unwahrscheinlich“ - auch wenn der Verteidiger des 57-Jährigen versuchte, eine plötzliche, unvorhersehbare Ohnmacht (eine sogenannte „vasovagale Synkope“) als Ursache ins Spiel zu bringen. Doch sowohl für Wörgötter als auch für den Verkehrssachverständigen Kronreif war ein anderen Grund deutlich wahrscheinlicher für den Unfall - etwa Sekundenschlaf oder Unaufmerksamkeit.

Für Richterin grob fahrlässige Tötung

Auch Richterin Anna Sophia Geisselhofer sah keine medizinische Ursache für den tödlichen Aussetzer des 57-Jährigen im Straßenverkehr. Vielmehr handelte es sich für sie - egal, ob Sekundenschlaf oder Unaufmerksamkeit - für eine „erhebliche“ Sorgfaltsverletzung im Straßenverkehr. Damit liege eine grob fahrlässige Tötung vor, so die Richterin. Ihr Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erbaten sich drei Tage Bedenkzeit.

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