Dauerkonflikt um freien Zugang zu Seen
Schnell in den See zu springen, ist am Mattsee nicht überall einfach. Er ist einer der verbautesten Badessen in Salzburg - viele Uferstellen sind von privaten Grundbesitzern mit Zäunen abgetrennt. Dabei ist das eigentlich gegen das Gesetz - und der Mattseer Oberstudienrat Hannes Maringer ging schon vor 50 Jahren dagegen vor. Er erwirkte damals, dass Zäune verschwinden.
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„Manche haben’s weggetan“, schildert Maringer in der ORF-Sendung „Thema“. „Und bei manchen habe ich gesagt: Wenn sie bis zu einem gewissen Datum nicht weg sind, werden wir sie abbauen und die Teile auf ihren Grund legen. Das haben wir dann auch gemacht: Wer den Zaun nicht weggetan hat, da haben wir den Zaun abgebaut. Dann haben wir den Weg machen können.“ Durch Hannes Maringers Initiative ist der Seezugang zumindest an einer Stelle am Mattsee bis heute für jeden garantiert.
Land Salzburg kennt das Problem
Dabei besteht prinzipiell das Recht für die Allgemeinheit, an jeder Uferstelle baden zu dürfen. Durch Privatgründe ist das teilweise nur eingeschränkt möglich.
Wem gehört der See?
Das Baden in öffentlichen Seen ist ausdrücklich erlaubt. Allerdings gibt es immer weniger öffentliche Seezugänge.
Auch dem Land Salzburg ist die Problematik bekannt: „Sie kommen von den Hinter-Liegenschaften in vielen Bereichen fast nicht mehr zum See“, weiß Alexander Molnar vom Referat für Zivilrechtsangelegenheiten des Landes. „Die einzige Möglichkeit wäre dann seeseitig - wenn sie von der anderen Seite herüberschwimmen oder wenn sie mittels Boots kommen -, in diese Bereich zu kommen.“
Link:
Seenstudie: Nur ein Viertel frei zugänglich (kaernten.ORF.at; 3.11.2016)