Helga Rabl-Stadler wird Ehrenbürgerin

Die Präsidentin der Salzburger Festspiele, Helga Rabl-Stadler, wird Ehrenbürgerin der Stadt Salzburg. Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) überreicht ihr die Urkunde bei einem Festakt am 30. Juli um 11.00 Uhr im Karl Böhm-Saal im Festspielbezirk.

Seit Jänner 1995 lenkt die 70-Jährige das weltweit renommierte Kulturfestival mit Klugheit, Charme, Durchsetzungskraft. „Die Verdienste von Helga Rabl-Stadler als Präsidentin der Salzburger Festspiele sind unumstritten und inzwischen ja bereits tatsächlich legendär. Die Stadt Salzburg zeichnet Helga Rabl-Stadler in Würdigung ihres Wirkens daher mit der Ehrenbürgerschaft der Landeshauptstadt aus“, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung der Stadt.

Studierte Juristin, die bei der „Presse“ begann

Die am 2. Juni 1948 in Salzburg geborene Tochter von Ex-ORF-Generaldirektor Gerd Bacher blickt auf eine große Karriere zurück. 1970 schloss sie ihr Jus-Studium, das sie mit ausgezeichnetem Erfolg absolvierte, mit dem Doktor der Rechte ab. Sie hat auch einige Semester Publizistik studiert. Ihre berufliche Laufbahn begann als Journalistin bei der Zeitung „Die Presse“.

Später wechselte sie zur „Wochenpresse“ und zur Tageszeitung „Kurier“, wo sie von 1974 bis 1978 als erste weibliche Innenpolitikkolumnistin für die Rubrik „Politik von innen“ schrieb. 1977 heiratete sie ihren Kollegen Peter Rabl, den späteren Chefredakteur des „Kurier“. Aus der mittlerweile geschiedenen Ehe stammen zwei Söhne.

Von 1983 bis 1990 für ÖVP im Nationarat

Anfang der 1980er-Jahre wurde Rabl-Stadler Miteigentümerin und Gesellschafterin des Familienbetriebes „Resmann Couture“ in Salzburg und Linz. Rund 30 Jahre leitete sie das Unternehmen, das zunächst ihre Mutter Rosl Stadler geführt hatte. 1983 ging sie für die ÖVP in den Nationalrat, wo sie sich bis 1990 für liberalere Ladenöffnungszeiten und für die Verankerung von Sponsoring im Steuerrecht engagierte.

Festspiele Präsidentin Helga Rabl-Stadler

Franz Neumayr

Wird Ehrenbürgerin der Stadt Salzburg: Festpiel-Präsidentin Helga Rabl-Stadler

1985 wurde Rabl-Stadler Vizepräsidentin der Salzburger Wirtschaftskammer und leitete die Kammer von 1988 bis 1995 als Präsidentin - und als erste Frau. Von 1990 an war sie fünf Jahre lang auch Bundesobmann-Stellvertreterin der ÖVP.

Seit 26. Jänner 1995 Festpiel-Präsidentin

Am 26. Jänner 1995 übersiedelte Rabl-Stadler in die Direktion der Salzburger Festspiele und legte damit alle politischen Funktionen nieder. „Außer dem Amt des Bundespräsidenten gibt es kein Amt, das ich lieber antreten würde als das Amt des Präsidenten der Salzburger Festspiele“, sagte Rabl-Stadler damals im Fernsehen. Immer wieder wurde ihr Vertrag verlängert, zuletzt bis einschließlich 2020.

Über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft zeigt sich die Festpiel-Präsidentin hoch erfreut: „Ich hatte keine Ahnung, dass diese wunderbare Ehrung auf mich zukommt. Und dass alle Parteien im Salzburger Stadtsenat dafür waren, ist mir wichtig und freut mich wahnsinnig! Schließlich bin ich erst die dritte Frau, die Ehrenbürgerin wird“, sagt Rabl-Stadler.

Bisher 97 Ehrenbürger der Stadt Salzburg

Die Ehrenbürgerschaft der Stadt Salzburg wurden laut Unterlagen des Stadtarchivs bisher an 97 Personen verliehen. Seit dem Jahr 1945 erhielten sie u.a. die Dirigenten Herbert von Karajan und Karl Böhm, weiters Architekt Clemens Holzmeister - der „Baumeister“ des Großen Festspielhauses, Festspiel-Mäzen Donald Kahn, Schriftsteller Karl Heinrich Waggerl und auch Franz Wallack, der Planer und Erbauer der Großglockner Hochalpenstraße. Als einzige Frau in diesem Zeitraum wurde Exministerin Hertha Firnberg diese Ehrung zuteil. Alle genannten Personen sind bereits verstorben.

Herbert von Karajan

ORF

Einer der bekanntesten Ehrenbürger: Dirigent Herbert von Karajan (1908-1989)

Zu den drei lebenden Salzburger Ehrenbürgern zählen die beiden Ex-Bürgermeister Josef Reschen und Josef Dechant sowie der 105-jährige Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Salzburg, Marko Feingold. Vor 1945 erhielten u.a. die Sängerin Lilli Lehmann und Komponist Richard Strauss 1924 die Ehrenbürgerschaft der Stadt Salzburg. „Die Ernennung zum Ehrenbürger begründet keine Sonderrechte und Sonderpflichten“, heißt es im Salzburger Stadtrecht.

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