Anwaltskosten: Weitere Ermittlungen gegen Schaden
APA/NEUMAYR
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittle gegen Schaden wegen der bisher von der Stadt Salzburger übernommenen Anwaltskosten von mindestens 600.000 Euro, berichtet die Tageszeitung „Der Standard“. Das erstinstanzliche Verfahren ist nicht rechtskräftig, für Schaden gilt daher die Unschuldsvermutung.
Vorwurf der Veruntreuung geprüft
Die Rede ist nun vom weiteren Vorwurf der Veruntreuung, der von der Anklagebehörde geprüft werde. Die Übernahme der Kosten für Schadens Verteidigung im Swap-Prozess hatte der Stadtsenat beschlossen. Unklar ist bisher, ob nun nur jene Auszahlungen staatsanwaltschaftlich untersucht werden, die vor dem Beschluss liefen - oder auch jene danach.
Debatte schwelt schon länger
Müssen Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und zwei Spitzenbeamte ihre Anwaltskosten in den Säckel der Stadt zurückzahlen, wenn das Höchstgericht die Ersturteile im Swap-Prozess bestätigt? Wenn ja, dann könnte manches noch viel dicker kommen - auch finanziell - mehr dazu in salzburg.ORF.at (salzburg.ORF.at; 5.8.2017)
Jener Teil des Finanzskandals, bei dem es um die Swap-Deals der Stadt Salzburg mit dem Land Salzburg geht, ist laut Experten ein kleiner Teil der gesamten Affäre und der politischen Verantwortlichkeiten über Parteigrenzen hinweg. Es gibt dazu bisher keine anderen Verfahren der Justiz.
Link:
- Finanzskandal: „415 Mio. Euro Gesamtschaden“ (salzburg.ORF.at; 9.8.2017)