Langer Krankenstand: Neue Teilzeit-Rückkehr
ORF.at
Wer nach einem längeren Krankenstand, zum Beispiel durch eine Chemotherapie, wieder auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, hat oft nicht gleich wieder die volle Kraft. Mit dem neuen Teilzeitmodell gibt es die Möglichkeit, die Arbeitszeit für maximal neun Monate um bis zu 50 Prozent zu reduzieren.
Um den Einkommensverlust auszugleichen, zahlt die Krankenkasse ein „Wiedereingliederungsgeld“, schildert deren Obmann Andreas Huss: „Wenn jemand in Vollzeit zum Beispiel 2.000 Euro verdient hat und dann um 50 Prozent reduzieren möchte, dann hätte er nur noch tausend Euro. Durch die neue Aktion bekommt der Arbeitnehmer dann 50 Prozent des ihm zustehenden Krankengeldes, das wäre in diesem Fall die Hälfte von 1.200 Euro. Das ergibt einen Gesamtbetrag von 1.600 Euro.“
Lebenshilfe-Chef ist interessiert
Etliche Betriebe zeigen bereits Interesse, darunter auch die Lebenshilfe, wie deren Geschäftsführer Guido Güntert erzählt: „Wenn wir Mitarbeiter dadurch im Unternehmen halten können, dann ist das ein großer Vorteil. Dadurch haben wir keinen Kompetenzabfluss. Auch die Beziehungsarbeit ist bei der Arbeit mit Behinderten sehr wichtig.“
Für eine Mitarbeiterin der Lebenshilfe käme dieser Teilzeit-Krankenstand tatsächlich demnächst in Frage, so der Manager: „Da müssen wir dann schauen, ob eventuell andere Kollegen das über eine gewisse Zeit mit übernehmen können und ihre Zeit aufstocken. In der Umsetzung wird es nicht ganz einfach. Das muss man ganz klar sagen.“
Einige Kranke haben keinen Vorteil
Gedacht ist dieses Modell vorwiegend für Krebspatienten oder Patienten mit psychischen Erkrankungen - etwa Burnout. Voraussetzung sind mindestens sechs Wochen Krankenstand, wie Arbeitsmedizinerin Ortrud Graf betont: „Mitarbeiter mit kurzen Krankenständen haben also nichts von der Aktion. Manche Krankheiten verlaufen in Schüben mit häufigen und kürzeren Krankenständen. Im Lauf der Zeit wird sich das Gesetz adaptieren.“
Die schrittweise Rückkehr in den Berufsalltag braucht die Zustimmung sowohl des Arbeitnehmers und des Dienstgebers. Sie erfordert auch einen so genannten „Wiedereingliederungsplan“, der eingereicht werden muss.
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Schrittweise Rückkehr nun möglich
ORF-Redakteurin Ulli Wolf hat sich bei der Gebietskrankenkasse über die neue Rückkehrhilfe erkundigt.