Einkaufszentren kritisieren neue Raumordnung

Die Vereinigung der österreichischen Einkaufszentren hat am Dienstag das neue Raumordnungsgesetz des Landes Salzburg kritisiert: Es bringe eine „planwirtschaftliche Zuweisung von Handelsflächen“ und verhindere Wachstum.

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Europark Salzburg

Die Einkaufszentren sind gegen Einschränkungen durch das neue Gesetz

Der Obmann der österreichischen Fachvereinigung für Einkaufszentren (ACSC), Stephan Mayer-Heinisch, und der Salzburger Europark-Manager Christoph Andexlinger präsentierten am Dienstag ihre Einwände gegen das seit Jahren diskutierte neue Gesetz. Raumordnungsressortchefin Astrid Rössler (Grüne) will mit dem neuen Gesetz den Wildwuchs von Geschäftsflächen auf der „grünen Wiese“ eindämmen, Spekulation mit bereits gewidmetem, aber nicht bebautem Bauland verhindern und so die hohen Grundpreise senken - mehr dazu Raumordnungs-Streit: Einigung in Sicht (salzburg.ORF.at; 23.7.2016).

Wunsch: Sonderbehandlung für Einkaufszentren

Doch die geplanten Einschränkungen bei der Widmung von Geschäftsflächen gingen ins Leere, gab sich Andexlinger überzeugt. Der Handel ist für ihn nicht Schuld an verwaisten Ortskernen. Er sei - im Gegenteil - davon am stärksten betroffen, so der Europark-Manager. Der Handel habe großes Interesse an einer Stärkung der Orts- und Stadtkerne. Man müsse ihm aber auch die Möglichkeit zur Entwicklung geben. Das sieht Andexlinger im derzeitigen Entwurf nicht erfüllt.

Die Gesetzespläne des Landes würden „ein Nullwachstum und eine planwirtschaftliche Zuweisung von Handelsflächen“ bedeuten. Das verhindere Entwicklungsmöglichkeiten. Einkaufszentren dürften nicht mit Handelsgroßbetrieben gleichgesetzt werden. Sie seien ein Marktplatz mit vielen Betrieben und Funktionen und eher mit einer Einkaufsstraße vergleichbar. Das müsse im neuen Gesetz auch berücksichtigt werden.

Verfahren soll verpflichtend mit Bescheid enden

Andexlinger forderte außerdem, dass bei einer geplanten Erweiterung eines Einkaufszentrums ein Antrag auf Erlass einer Standortverordnung - anders als jetzt - mit einem Bescheid enden müsse. Nur so könnten auch Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eingelegt werden. Die derzeitigen Gesetzesvorschläge würden den unbefriedigenden Zustand nicht beseitigen, kritisierte Andexlinger: „Der Effekt ist, dass man mehr oder weniger vom Wohlwollen der Entscheider abhängig ist.“

Der Entwurf gehe von einem grundsätzlich falschen Verständnis von der Funktion von Einkaufszentren aus, kritisierte Mayer-Heinisch. Diese seien nicht nur Orte des Handels, sondern beinhalteten auch Einrichtungen wie Postämter, Polizeistationen, Apotheken und Kulturangebote. Sie seien auch ein sozialer Treffpunkt. Der Handel gehe dorthin, wo die Menschen seien. „Wir müssen uns täglich einer Abstimmung mit den Füßen stellen“, sagte Mayer-Heinisch.

Rössler bleibt hart: Leben zurück in Orte bringen

Für Raumordnungsreferentin Rössler ist die Kritik der Einkaufszentren „nicht nachvollziehbar“. Das neue Gesetz stärke ganz bewusst die Ortszentren: „Wir müssen den ländlichen Raum stärken, wir brauchen die Nahversorger.“

In ausgewiesenen Ortskernen gebe es in dem neuen Gesetz keine Größenbeschränkung für Verkaufsflächen, so Rössler: „Wir wollen die Verkaufsflächen zurück in den Ortszentren, dort soll das Leben stattfinden. Was wir nicht wollen, sind die Standorte am Kreisverkehr außerhalb des Zentrums, wo es sehr stark autogebunden ist. Dort wollen wir nicht weiterentwickeln, denn dort haben wir schon sehr viel Verkaufsfläche.“ Bei großen Erweiterungen „können wir nicht nachgeben, weil wir dort schon Agglomerationen haben. Und mit Rücksicht auf die ländlichen Gemeinden wollen wir nicht noch weiter Kaufkraft in die Einkaufszentren verlagern.“