Jagdstreit: Weiter Prozess um üble Nachrede

Beim Landesgericht wurde Donnerstag der Prozess gegen den Chef des Wiener Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, fortgesetzt. Es geht um üble Nachrede und Beleidigung. Kläger ist der Salzburger Jäger und Unternehmer Max Mayr-Melnhof.

Mayr-Melnhof fordert wegen Hasspostings und diffamierender Plakate mittlerweile 100.000 Euro Schadenersatz. Die Privatanklage drehte sich ursprünglich um einige Dutzend Steckbriefe, die im vergangenen Mai und Juni in der Salzburger Altstadt auf Mistkübeln, Poller, Regenrinnen und Verkehrszeichen geklebt wurden.

„Perverse Tierquälerei“

Auf den Protestplakaten war das Konterfei Mayr-Melnhofs zu sehen, dazu die Aufschrift „Wanted“ mit dem Verweis auf die „perverse Tierquälerei im Jagdgatter“.

Mayr-Melnhof ließ sich das nicht gefallen. Ihm gehört in der Antheringer Au (Flachgau) ein 500 Hektar großes Jagdgatter, in dem vor allem Wildschweine leben, die zwei Mal im Jahr bejagt werden. Der VGT hält das für Tierquälerei und führt seit rund eineinhalb Jahren eine Kampagne gegen den Salzburger. Und das so heftig, dass die Anklage mittlerweile ausgedehnt wurde.

Langer Streit um Wildschweingehege

Konkret geht es nun auch um eine Fülle von über 100 Anfeindungen, Beschimpfungen und Todesdrohungen, die sich auf der Facebook-Seite „Martin Balluch“ gegen Mayr-Melnhof richteten. „Ich blase ihm den Schädel weg“, war da etwa zu lesen. Oder: „Ich rotte ihre Familie aus“. „Da stehen Dinge, die mit Tierschutz gar nichts mehr zu tun haben“, befand auch Richter Peter Egger. Die Postings stammten zwar nicht von Balluch selbst, sondern von anderen Nutzern, der VGT-Obmann - so der Vorwurf - habe die Einträge aber nicht gelöscht.

Beschuldigter weist Vorwürfe zurück

Balluch distanzierte sich Donnerstag bei Gericht vom Inhalt, bestritt aber für die Facebook-Seite verantwortlich zu sein. Es handle sich um eine Fan-Seite, auf die er keinerlei Einfluss habe. Um die Seiten würden sich mehrere Personen kümmern, über die er keine Kontrolle habe. „Ich selbst habe keine Möglichkeit diese Inhalte zu löschen. Ich habe auch kein eigenes persönliches Facebook-Profil.“

Mayr-Melnhofs Anwalt, Maximilian Schaffgotsch, kommentierte das heute als „haltlose Schutzbehauptung“ und sprach von Prozessverschleppung und Verhöhnung des Gerichts. Er legte zum Beweis frühere Aussagen und E-Mails von Balluch vor, aus denen hervorgehen soll, dass dieser durchaus Postings entfernen oder entfernen lassen könne. Und Schaffgotsch bediente sich in der Verhandlung mehrerer Balluch-Zitate, um aufzuzeigen, wie dieser sein „Feldzüge“ betreibe. „Man kann niemals so eine Kampagne gewinnen, ohne das Gesetz immer wieder zu übertreten“, habe der VGT-Obmann einmal geschrieben. Oder: „Propaganda ist immer schmutzig“.

Kläger sieht „üble Hetzkampagne“

Mayr-Melnhof, der am vergangenen Wochenende zum neuen Landesjägermeister von Salzburg gewählt wurde, sprach Donnerstag von einer üblen „Hetzkampagne“ und „systematischer Verfolgung“, der er seit dem September 2015 ausgesetzt sei. „Das ist kein Spass und keine Satire mehr.“ Die Steckbriefe hätten das Fass zum Überlaufen gebracht. „Meine Familie wurden in die Öffentlichkeit gezerrt, meine Kinder in der Schule angesprochen.“ Sein Privatleben sei durch die VGT-Kampagne massiv beeinträchtigt worden. „Die Morddrohungen sind uns sehr nahe gegangen.“ Ohne Personenschutz trete die ganze Familie in der Öffentlichkeit seit dem nicht mehr gemeinsam auf.

Zu den Aufklebern hatten sich zum Prozessauftakt übrigens zwei mitangeklagte Studentinnen geständig gezeigt. Die jungen Frauen sagten damals, Balluch erst nach der Aktion kennengelernt zu haben und entschlugen sich weiterer Aussagen. Gegen sie läuft noch ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung. Der Prozess am Donnerstag dürfte aller Voraussicht nach vertagt werden.

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