Bettelverbot: Stadtpolitik will sich wehren

Nach der Ankündigung des Verfassungsgerichtshofes, das sektorale Bettelverbot in der Stadt Salzburg zu prüfen, wird allgemein mit einer Aufhebung gerechnet. In Bregenz wurde das Verbot bereits vom VfGH gekippt.

Das Erkenntnis der Verfassungsrichter für Bregenz stimmt die Gegner des sektoralen Bettelverbotes in der Stadt Salzburg zuversichtlich. Der Obmann des Roma-Integrationsvereins Phurdo, Raim Schobesberger, sagt: „Ich bin zuversichtlich, und das gibt Motivation nicht aufzugeben. Denn sich nicht zu wehren, heißt zuzustimmen.“

Bürgermeister Schaden: „Ober sticht Unter“

In der Stadtregierung ist man über den Prüfantrag nicht überrascht und auch nicht erfreut. Wobei für SPÖ-Bürgermeister Heinz Schaden feststeht: „Ober sticht Unter - das ist eine bekannte Maxime. Aber natürlich werden wir uns trotzdem etwas überlegen, vielleicht auch gemeinsam mit der Polizei. Denn es gibt hier ja auch immer wieder Randerscheinungen, etwa Kleinkriminalität, die ich selbst schon erlebt habe, und das ist auch nicht erfreulich.“

Bettlerin sitzt am Gehsteig

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Nach der Beschwerde einer bestraften Bettlerin prüft der VfGH das Bettelverbot in der Stadt Salzburg

Preuner will Landeslegistik bemühen

ÖVP-Vizebürgermeister Harald Preuner will weiter an der Verordnung festhalten. Das Verbot in Bregenz unterscheide sich von dem in Salzburg, sagt Preuner: „In Bregenz war es so, dass das stille Betteln auf allen Märkten verboten war, zu den Marktzeiten und darüber hinaus etwa bei großen Veranstaltungen, und das rund um die Uhr. Unser Bettelverbot ist anders abgefasst, wir haben es zeitlich und räumlich begrenzt.“

Preuner will zunächst einmal abwarten, was bei dieser detaillierten Prüfung durch den VfGH herauskommt: „Ich habe jedenfalls bereits die Landeslegistik ersucht uns argumentarisch zu helfen, denn unsere Verordnung basiert auf einem Landesgesetz.“ Ob die Verordnung halten wird bleibt also abzuwarten. Eine Entscheidung von den Verfassungsrichtern wird es frühestens im Juni geben, heißt es vom Höchstgericht.

Beschwerde einer Bettlerin Anlass für Überprüfung

Anlass für die Überprüfung durch den VfGH ist die Beschwerde einer Betroffenen. In der Getreidegasse hatte die Frau am Boden sitzend still um Geld gebettelt und dafür eine Strafe in der Höhe von 100 Euro ausgefasst. Denn die Getreidegasse gehört zu jenen Gebieten in der Stadt Salzburg, in denen „stilles Betteln“ verboten ist.

Die Frau brachte daraufhin eine Beschwerde beim VfGH ein. Dieser leitete nun in dieser Woche ein Verfahren ein, das die Verordnung zum Salzburger Bettelverbot überprüft. Ihre Bedenken äußern sie aber schon jetzt: Das Bettelverbot in der Innenstadt sei derart weitläufig, dass es einem ausnahmslosen Bettelverbot gleichkommen könnte. Und ein solches verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Freiheit der Meinungsäußerung. Vor fünf Jahren hatten die Höchstrichter das damalige Bettelverbot in Salzburg genau aus diesem Grund gekippt.

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Wie geht es weiter nach dem Urteil?

ORF-Redakteur Peter-Paul Hahnl hat sich die aktuelle Debatte um das Bettelverbot angehört.

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