Vogelgrippe: Geflügelstallpflicht bundesweit

Seit Montag gilt die Stallpflicht für Hausgeflügel in ganz Österreich - und damit auch im gesamten Bundesland Salzburg. So sollen die Bestände vor dem Vogelgrippevirus H5N8 geschützt werden.

Am Montag trat die Anordnung des Gesundheitsministeriums zum Schutz der heimischen Geflügelbestände gegen die Vogelgrippe in Kraft. Denn in Europa breitet sich die Seuche seit November ungebremst aus. Zuletzt wurden auch in Bratislava (Slowakei) und Brno (Tschechien) verendete infizierte Wildvögel gefunden. Das ist der Anlass für die Ausweitung der Stallpflicht auf das gesamte Bundesgebiet.

Zuerst waren Vogelgrippefälle in Vorarlberg im November aufgetreten. Auch in Salzburg und Oberösterreich gab es infizierte tote Wildtiere - und damit eine schrittweise ausgeweitete Stallpflicht. Nur in Vorarlberg war ein Teil der Stallpflicht kurz vor Weihnachten vorübergehend aufgehoben worden - mehr dazu in Vogelgrippe: Stallpflicht teilweise aufgehoben (vorarlberg.ORF.at; 22.12.2016).

Hühner im Stall

ORF

Hühner und anderes Geflügel müssen seit Montag landes- und bundesweit im Stall bleiben

Für alle Vogelhalter gültig

Das H5N8-Virus ist für Hühner, Hausgänse und Puten tödlich. Auf den Menschen wird es aber nicht übertragen. Bisher galt im Land Salzburg ja nach dem Fund von zwei toten Wildvögeln nur im Flachgau und in der Stadt Salzburg die Stallpflicht. Jetzt ist sie landesweit gültig. Sie gilt für alle Geflügelhalter - also auch für nichtkommerzielle Haltungen mit nur wenigen Vögeln. Die Besitzer müssen auch genauer auf den Gesundheitszustand ihrer Tiere achten.

Um den Vögeln trotz Stallpflicht etwas Freilauf zu ermöglichen, gehen einige Geflügelbauern im Land sehr erfindungsreich vor - mehr dazu in Stallpflicht: Freilauf im Partyzelt für Hühner (salzburg.ORF.at; 31.12.2016).

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