FPÖ-FPS: Förderung für beide Parteien?

Im Streit um die Parteienförderung für die Salzburger FPÖ und die FPS von Ex-FPÖ-Chef Karl Schnell könnte das Ergebnis sein, dass beide Parteien Geld erhalten – auf Kosten der Steuerzahler. Das ist in Juristenkreisen zu hören.

Die Frage über die Parteienförderung für FPÖ bzw. FPS werde die Juristen des Landes jedenfalls noch länger beschäftigen, heißt es aus dem Büro von Finanzreferent und LHstv. Christian Stöckl (ÖVP).

„Gesetz sehr unglücklich formuliert“

Denn ein Kenner des Förderrechts hält es für möglich, dass die FPS das bereits ausbezahlte Geld behalten darf, und die FPÖ nach der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ebenfalls Geld bekommt. Das Salzburger Parteienförderungsgesetz sei „eher unglücklich formuliert“ - es erlaube beide Auslegungen.

Auch Landesfinanzreferent Stöckl als Chef der auszahlenden Förderstelle ließ im Interview mit einer Zeitung schon anklingen, dass der Landtag das Gesetz wohl verbessern und neu beschließen müsse.

Landesverwaltungsgericht kennt Urteil noch nicht

Die FPÖ hatte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes am Donnerstag der Öffentlichkeit präsentiert. Demnach steht der FPÖ die volle Parteienförderung für eine Fraktion mit sechs Landtagsabgeordneten zu. Den Großteil dieses Geldes - rund 750.000 Euro - hatte seit der Parteispaltung im Juni 2015 die FPS Karl Schnells erhalten. Die Entscheidung, dass die FPS das Geld bekommt, hatte das Salzburger Landesverwaltungsgericht getroffen.

Das Landesverwaltungsgericht kenne den Spruch des Verfassungsgerichtshofes aber noch gar nicht, hieß es am Freitag aus dem Büro von Stöckl. Es könne daher auch noch keine Stellungnahme abgeben. Die Finanzabteilung des Landes werde sich den Spruch genau ansehen, sich mit mehreren Landesjuristen zusammensetzen und dann eine Entscheidung treffen, so die Auskunft aus dem Büro von Stöckl.

FPS: Streit betrifft FPÖ und Land

FPS-Chef Karl Schnell hatte bereits am Donnerstag gegenüber dem ORF betont, dass seine Partei einen gültigen Förderbescheid vom Land Salzburg habe. Der aktuell vom Verfassungsgerichtshof entschiedene Rechtsstreit betreffe nur das Land Salzburg und die FPÖ - denn schließlich habe die FPÖ gegen ihren Landes-Förderbescheid Beschwerde eingelegt.

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