Salzburger Polizei testet ab März Bodycams

Die Salzburger Polizei wird ab März Bodycams testen. Die Körperkameras sollen Einsätze und Amtshandlungen aufzeichnen - als Beweismittel nach Beschwerden. Der Testlauf startet im März.

Polizisten aus drei Bundesländern - Wien, Steiermark und Salzburg - sollen ab März mit den Bodycams ausgestattet werden. In Salzburg sind bereits zwei Firmen mit der Beschaffung der Körperkameras beauftragt. Die eine soll die Kameras liefern, die andere soll Geräte zur Datenauswertung beschaffen. In der Landeshauptstadt werden das Wachzimmer im Stadtteil Lehen und jenes beim Rathaus im Probebetrieb mit den Körperkameras ausgestattet.

Bodycam bei Deutschen Polizisten

DPA

Bodycams bei der Deutschen Polizei

Auch die Deutsche Polizei testet die Bodycams bei ihren Beamten

Vor allem bei Demonstrationen im Einsatz

Die Polizisten sollen vorrangig den Einsatz bei Demonstrationen oder Hochrisiko-Fußballspielen in Bild und Ton aufzeichnen. Alexander Marakovits, der Sprecher des Innenministeriums erklärte, dass von den Bodycams alle etwas hätten. „Seien es Demonstranten, Polizisten oder dritte Personen, die zufällig zu so einer Amtshandlung kommen. Es schützt den Bürger und auch die Beamten.“ Es gebe viele Videos in Sozialen Medien, wo nur wenige Sekunden gezeigt werden. Für die Polizei sei es aber wichtig zu sehen, wie die Situation entstanden sei: „was sich davor abgespielt hat und auch danach.“

Kameras zeichnen 30 Sekunden vor Auslösung auf

Die Kameras sind so genannte „Pre-Motion-Cameras“, sie nehmen bereits 30 Sekunden vor Startauslösung auf. „Der Beamte weiß ja nicht, was in der nächsten Sekunde auf ihn zukommt. Deswegen würde es keinen Sinn machen, wenn man die Kamera erst dann einschalten würde, weil dann hätte man ja nur einen Teil“, erklärte Marakovits. Für die Beweisführung sei es wichtig, dass alles zu Protokoll geführt wird, sagte der Sprecher des Innenministeriums.

Ab März wird ein Jahr lang getestet. Es müssen noch gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Nach der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes könnten sie dann in größerer Zahl eingesetzt werden.

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