Startschuss für Handwerkerbonus

Ab 1. Juli besteht Anspruch auf den so genannten Handwerkerbonus. Privatpersonen können um eine Förderung für die Renovierung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung ansuchen.

Die Bundesregierung hat für den neuen Handwerkerbonus für das Jahr 2014 eine Gesamtsumme von zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt, im Jahr 2015 sind es 20 Millionen. Gefördert werden ausschließlich Arbeitsleistungen von konzessionierten Handwerkern und befugten Unternehmen. Förderbar sind bis zu 20 Prozent der Kosten bei einem Förder-Höchstbetrag von 600 Euro pro Objekt.

Maßnahme gegen Pfusch am Bau

Die jeweilige Leistung des Auftragnehmers muss für heuer im zweiten Halbjahr erbracht und abgeschlossen werden. Die notwendigen Antragsformulare können über das Internet abgerufen und ausgefüllt bei einer der Bausparkassen abgegeben werden. Mit dem von der Wirtschaftskammer, aber auch von der Bauarbeitergewerkschaft vehement geforderten Handwerkerbonus soll ein erster Schritt gegen den Pfusch am Bau gesetzt werden.

Kritiker bezweifeln jedoch angesichts der geringen Fördersumme von zehn Millionen Euro die Wirkung. In Deutschland existiert der Handwerkerbonus seit dem Jahr 2006, und zwar mit einer doppelt so hohen Förderobergrenze wie jetzt in Österreich.

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