Gut Aiderbichl: Vergleich um Millionenerbe

Mit einem Vergleich und der Zahlung von je 200.000 Euro an das Land Oberösterreich und Salzburg ist am Montag der Zivilprozess um eine Millionenerbschaft gegen den Flachgauer Tiergnadenhof Gut Aiderbichl zu Ende gegangen.

Das Land Salzburg und das Land Oberösterreich hatten 2017 die Erbschaftsklage gegen die Gut-Aiderbichl-Privatstiftung im Streitwert von rund einer Million Euro eingebracht. Die Klage bezog sich auf ein Testament aus dem Juni 2006, in dem ein betagter Millionär die Bundesländer je zur Hälfte als Erben seines Vermögens eingesetzt hatte.

2010 unterschrieb der Mann ein neues Testament - diesmal zugunsten der Privatstiftung. Der im November 2011 verstorbene Gönner war aber offenbar nicht anwesend, als die drei Testamentszeugen ihre Unterschrift leisteten, argumentieren die Kläger. Der Letzte Wille des Mannes sei demnach nicht rechtskräftig.

Widerruf des Vergleichs bis 13. Mai möglich

Falls die Parteien in dem Zivilprozess nicht bis 13. Mai widerrufen, ist der gerichtliche Vergleich danach rechtswirksam wie ein Urteil, sagte der stellvertretende Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Andreas Wiesauer, am Montag auf Anfrage der Austria Presseagentur (APA). Es sei protokolliert worden, dass die beiden Länder Salzburg und Oberösterreich zugesagt haben, den Geldbetrag für Tierheime einzusetzen, um so dem Willen des Erblassers Rechnung zu tragen. Gut Aiderbichl werde über die Verwendung der Gelder informiert.

Wegen dieser Erbschaft wurde auch strafrechtlich ermittelt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte im Jänner 2019 die strafrechtlichen Ermittlungen gegen mehrere Beschuldigte allerdings gänzlich eingestellt.

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