Doppelstaatsbürger: Verfahren komplex

In Salzburg laufen derzeit 600 bis 700 Verfahren zur Überprüfung türkisch-österreichischer Doppelstaatsbürgerschaften. Bisher sind 21 Aberkennungsbescheide von den Behörden ausgestelt worden, doch endgültig ist die Aberkennung nicht immer.

Von den bisher ausgestellten Aberkennungsbescheiden ist die Hälfte bereits rechtskräftig. Einige türkische Staatsbürger, denen die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wird, könnten diese dennoch wiedererlangen. Darauf macht jetzt der zuständige Landesbeamte aufmerksam.

Denn die Verfahren, um illegale Doppelstaatsbürgerschaften festzustellen, sind komplex. Die Behörden sind in der Beweispflicht, doch hieb- und stichhaltig kann der Beweis in den meisten Fällen nicht geführt werden. Oft handelt es sich nur um Indizienprozesse, sprich es gibt Hinweise aufgrund einiger Dokumente.

Nach 15 Jahren Feststellungsverfahren möglich

Kommt es schließlich zur Erkenntnis, dass jemand zu Unrecht als österreichischer Staatsbürger behandelt worden ist, sind auch hier die Umstände zu klären. So kann es beispielsweise sein, dass jemand auch relativ unbürokratisch wieder Österreicher wird, sagt der Leiter der Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes Michael Bergmüller: „Der Gesetzgeber in Österreich hat vor einigen Jahren eine spezielle Regelung eingeführt, die sogenannte Putativ-Österreicher Regelung. Das heißt, wenn jemand mehr als 15 Jahre lang als Österreicher behandelt worden ist ohne einer zu sein, besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen mittels eines Feststellungsverfahrens die Staatsbürgerschaft wieder zurückzubekommen.“

Bei solchen Fällen handelt es sich meist um Kinder und Jugendliche, die ohne eigenes Zutun, Doppelstaatsbürger geworden sind.

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