Mordfall Krenn: Berufungen gegen Urteil
Mit drei nicht-rechtskräftigen Schuldsprüchen endete der Prozess zum Mordfall Roland Krenn am Mittwoch vergangener Woche vorerst. Die Geschworenen sprachen alle drei Angeklagten schuldig, zu jeweils 15, 16 und sieben Jahren Haft.
Verhältnis der Strafen stimmt nicht
Der Anklage ist letztere Strafe für die Ex-Freundin des Hauptverdächtigen allerdings zu niedrig - vor allem im Verhältnis zu den anderen Strafen, bestätigt Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Denn mit sieben Jahren Haft habe die Drittangeklagte nicht einmal die Hälfte des möglichen Strafrahmens ausgefasst, während der Mitangeklagte Musiker mit 15 Jahren Dreiviertel des Strafrahmens erhalten hat. Daher sei die Strafe zu niedrig, das Verhältnis zu den Urteilssprüchen der anderen Angeklagten stimme nicht, argumentiert Neher den Entschluss der Staatsanwaltschaft.
Auch Verteidigung kündigt Rechtsmittel an
Auch Kurt Jelinek, Verteidiger der nicht- rechtskräftig verurteilten Frau, bestätigte am Montag, dass er gegen das Urteil mittels Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde vorgehen werde.
Auch Franz Essl, Anwalt des hauptangeklagten Musikers, bestätigte am Montag, dass er Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet habe. Was der dritte Verteidiger Jörg Dostal tut, war am Montag nicht zu eruieren. Über die Berufungen entscheidet das Oberlandesgericht in Linz. Nichtigkeitsbeschwerden gehen an den Obersten Gerichtshof.
Links:
- Mordfall Krenn: „Können mit Strafe gut leben“ (salzburg.ORF.at; 21.6.2018)
Drei Mordschuldsprüche im Fall Krenn (salzburg.ORF.at; 20.2.2018)