Mordfall Krenn: „Können mit Strafe gut leben“

Nach den Mordurteilen am Mittwochabend gegen die drei Täter im Fall Roland Krenn überlegt zumindest einer der Verteidiger in Berufung zu gehen. Franz Essl verteidigt den Flachgauer Musiker, der 15 Jahren Haft bekam.

Hauptangeklagter Musiker im Mordprozess Krenn wird von Justizwachebeamten in den Gerichtssaal geführt

ORF

15 Jahre Haft mit Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, jedoch zurechnungsfähige Rechtsbrecher - so lautet das Urteil gegen den jungen Musiker

Der Musiker hat vor Gericht stets beteuert, dass der Tod Roland Krenns nicht geplant war. Das haben die Geschworenen nicht geglaubt. Und trotzdem ist Verteidiger Franz Essl mit den 15 Jahren Haft für den Musiker recht zufrieden.

„Können mit der Strafe gut leben“

Seinem Mandanten hätten bis zu 20 Jahre oder gar lebenslang gedroht: „Mein Mandant und ich können mit der verhängten Strafe gut leben, haben das Urteil kurz nach der Verkündung erörtert und werden es heute im Detail noch besprechen. Wir überlegen, ob wir dieses Urteil akzeptieren oder nicht. Das wird auch davon abhängen, ob die Anklagebehörde ihrerseits ein Rechtsmittel ergreift oder nicht.“

Urteile nicht rechtskräftig, Frist bis Dienstag

Bis Dienstag müssen Staatsanwaltschaft und Verteidiger entscheiden, ob sie in Berufung gehen. Die höchste Strafe - 16 Jahre Gefängnis - hat der Innviertler Wirt bekommen. Ihn sehen die Geschworenen als Drahtzieher des Mordes. Der Musiker sei mit einem Jahr Haft weniger nicht der Haupttäter, sagt sein Anwalt Essl: „Es ist mir gelungen, das Geschworenengericht davon zu überzeugen, dass bei meinem Mandanten zahlreiche Milderungsgründe vorliegen. Er ist unbescholten. Er war es, der dazu beigetragen hat, dass man den Leichnam überhaupt finden konnte. Ansonsten wäre es nie so weit gekommen, dass die Polizei die Leiche auch findet.“

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Reaktion auf Urteil im Mordfall Krenn

Nach den Mordurteilen im Fall Roland Krenn sagt zumindest einer der Verteidiger, dass er und sein Mandant mit dem Urteil leben könnten.

Die Verteidiger der beiden anderen Verurteilten waren Donnerstag für den ORF nicht erreichbar bzw. wollten keine Stellungnahme abgeben.

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