Hund bei 33 Grad in Kofferraum gesperrt

Ein 53-jähriger Salzburger wurde am Freitag am Landesgericht wegen Tierquälerei zu sieben Monaten Haft verurteilt. Der Mann soll eine Hündin bei 33 Grad Außentemperatur im Kofferraum seines Wagens eingesperrt haben.

Der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte Salzburger habe sich im August 2017 nach einem Lokalbesuch im Bezirk Hallein von einer Taxifahrerin abholen lassen. Die Fahrerin gab als Zeugin an, dass der Mann erklärt habe, er müsse noch einen Hund aus einem Wagen holen. Sie habe beobachtet, wie er den Jagdterrier-Mischling am Halsband aus dem Kofferraum gezogen und dann auf den Boden fallen gelassen habe.

Das nach Luft ringende Tier sei von der Schnauze bis zur Schulter mit Schaum bedeckt gewesen. Als die Taxifahrerin den Polizei-Notruf gewählt habe, sei der Mann weggefahren.

Hündin seit der Tat verschwunden

Die Hündin gehört einer Bekannten des Beschuldigten. Seit dem Vorfall ist das Tier verschwunden. Der Salzburger beteuerte vor dem Richter seine Unschuld. Er sei am 26. August wegen der Hitze „den ganzen Tag daheim“ gewesen. „Es gibt keinen Beweis, dass der Hund in der Obhut des Angeklagten war“, betonte Verteidiger Franz Essl. Er kündigte an, das Urteil mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung zu bekämpfen. Staatsanwalt Michael Schindlauer meldete Strafberufung an. Der Strafrahmen reichte bis zu zwei Jahren Haft.

Strafrichter Peter Egger sah jedenfalls genug Beweise für die Tat. „Die Zeugin hat sie eindeutig wiedererkannt“, sagte er nach dem Schuldspruch zum Angeklagten. „Das Auto parkte in der prallen Sonne, der Hund war massiven Qualen ausgesetzt.“ Der Mann wurden wegen Tierquälerei zu sieben Monaten teilbedingter Haft, davon zwei Monate unbedingt, nicht rechtskräftig verurteilt.