Causa Mayr: FPS erwägt doch U-Ausschuss

Die Freie Partei Salzburg von Karl Schnell (FPS) prüft jetzt, ob sie nicht doch einen Untersuchungsausschuss in der Spendenaffäre rund um Hans Mayr fordert. Als Grund dafür nennt sie die Liste der Spender. Die ÖVP weist eine geheime Unterstützung zurück.

Eigentlich ist für die FPS von Karl Schnell die Causa Mayr klar gewesen - der Rücktritt des Landesrates war die politische Konsequenz, die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft klärt eine mögliche strafrechtliche Konsequenz. Nun könnte die FPS aber doch einen Untersuchungsausschuss fordern, sagt Karl Schnell.

„Wir haben uns einmal die Mühe gemacht und uns die Namen aller Leute angesehen, die da auf der Liste stehen. Dabei fällt auf, dass auch viele ÖVP-Mandatare in die Geschichte involviert sind. Und das ist jetzt doch eine andere Dimension, und man muss schauen, ob nicht auch andere Parteien involviert sind.“ Die Entscheidung, ob ein Untersuchungsausschuss gefordert wird, fällt am Wochenende, ergänzt Schnell.

ÖVP-Manager: „An Groteskheit nicht zu überbieten“

ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Mayer weist Schnells Argument scharf zurück. "Die ÖVP Salzburg hat mehr als 33.000 Mitglieder. Und was die einzelnen Mitglieder machen, das kann ich nicht überwachen. Aber, dass die ÖVP in dieser Causa einen politischen Mitbewerber unterstützen soll, das ist an Groteskheit nicht zu überbieten, sagt Mayer.

Ein Untersuchungsausschuss wird momentan nur von Helmut Naderer von den Freien Wählern Salzburgs gefordert. Sowohl SPÖ als auch FPÖ sehen derzeit keinen Bedarf dafür.

Mayr hat nur Anspruch auf Abgeordnetengehalt

Inzwischen haben die Landesjuristen den Anspruch von Hans Mayr auf Gehaltsfortzahlung geprüft. Ihrer Expertise zufolge steht ihm trotz mehrjähriger Regierungsarbeit mit seinem Rücktritt kein Landesrat-Gehalt mehr zu.

Der Grund: Mayr steht auch ein Landtagsmandat und damit Geld zu. Als Abgeordneter würde er allerdings rund 5.000 Euro brutto anstatt bisher 14.000 als Landesrat verdienen. Wenn Mayr das Abgeordneten-Mandat nicht annimmt, hat er laut Juristen gar keinen Anspruch mehr auf ein Politikergehalt.

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