Vollverschleierungs-Verbot tritt in Kraft

Am 1. Oktober tritt in ganz Österreich das Verbot von Vollverschleierung in Kraft. Gesichter dürfen dann nicht mehr verhüllt werden. Wer sich an dieses sogenannte Burkaverbot nicht hält, muss mit Geldstrafen bis zu 150 Euro rechnen.

In Salzburg ist vorwiegend der Pinzgau rund um Zell am See mit zahlreichen verschleierten, arabischen Touristen betroffen. Das neue Verhüllungsverbot sieht vor, dass an öffentlichen Orten, Gebäuden oder auch in öffentlichen Verkehrsmitteln das Gesicht künftig vom Kinn bis zum Haaransatz erkennbar bleiben muss.

vollverschleierte Touristin in Zell am See

ORF

Das Vollverschleierungs-Verbot tritt mit 1. Oktober in Kraft

Wenn Polizisten Übertretungen feststellen sollten, werden sie auf die Touristen zugehen und Informationsblätter aushändigen. Diese sind derzeit in arabischer, türkischer, englischer und deutscher Sprache verfasst. Danach würden die jeweiligen Personen aufgefordert die Gesichtszüge freizumachen, sagt der stellvertretende Bezirkspolizeikommandant Martin Waltl.

Bei Verstoß bis zu 150 Euro Strafe

Wird der Aufforderung nicht nachgekommen und das Gesicht nicht enthüllt, kann es teuer werden. Denn dann begeht die Person ein Verwaltungsdelikt, erläutert Martin Waltl. „Wir haben dabei - wie im Verwaltungsstrafgesetz vorgesehen - einen Ermessensspielraum. Dieser reicht von einem Absehen von einer Strafe unter bestimmten Voraussetzungen bis hin zur Einhebung einer Sicherheitsleistung von 150 Euro. Bei den Organmandaten ist die Höhe der Strafe noch nicht genau festgelegt.“

vollverschleierte Touristin in Zell am See

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Grundsätzlich wolle man mit viel Fingerspitzengefühl vorgehen, ergänzt der leitende Polizist weiter. Ein Großteil der Gäste in Zell am See stamme aus dem arabischen Raum, insbesondere aus den Golfstaaten. Bislang habe es keine Probleme gegeben - man hoffe auch beim Verhüllungsverbot auf Akzeptanz, betonen die Verantwortlichen in Zell am See.

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Vollverschleierungs-Verbot tritt in Kraft

Am 1. Oktober tritt in ganz Österreich das Verbot von Vollverschleierung in Kraft. Gesichter dürfen dann nicht mehr verhüllt werden. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 150 Euro.

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