1.600 Türken mit Doppelstaatsbürgerschaft

Im Bundesland Salzburg besitzen rund 1.600 Personen eine österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaft. Das haben Recherchen der Austria Presse Agentur (APA) ergeben. Österreichweit seien es weit unter 20.000 Personen.

In Salzburg wurden rund 1.600 Personen ausgemacht, die zugleich österreichische wie türkische Staatsbürger sind. Derzeit wird geprüft, ob sie die Doppelstaatsbürgerschaft zu Recht besitzen, sagt der Leiter des Referats Wahlen und Sicherheit, Michael Bergmüller. „Wenn dafür kein Rechtsgrund ersichtlich ist, wird ein Verfahren eingeleitet.“

Bergmüller geht davon aus, dass sich die Zahl reduzieren wird. Noch seien nicht alle Fälle erschöpfend geprüft, bisher wurden 80 Feststellungsverfahren eingeleitet. Aberkennungsbescheid gab es bisher keinen, erste Entscheidungen sollten demnächst vorliegen.

Auch Bergmüller verweist darauf, dass „so ein Verfahren dauert. Im Sommer gibt es häufig Probleme bei der Zustellung der Schreiben, weil Menschen auf Urlaub sind.“ Um das Arbeitspensum rasch zu erledigen, hat die Abteilung um Verstärkung angesucht.

FPÖ kritisierte „illegale Doppelstaatsbürgerschaften“

Von den von der FPÖ behaupteten illegalen türkisch-österreichischen Doppelstaatsbürgerschaften dürfte nach der Überprüfung durch die Behörden nur ein geringer Teil übrig bleiben. Die Untersuchungen laufen zwar noch - ein Rundruf der APA bei den zuständigen Landesbehörden hat ergeben, dass nur bei einem geringeren Teil überhaupt ein Feststellungsverfahren eingeleitet werden muss.

Nach dem türkischen Verfassungsreferendum im März hatte die FPÖ einen Datenstick mit rund 100.000 Namen von Türken in Österreich an das Innenministerium übermittelt. Anfang August sprach Parteichef Heinz-Christian Strache dann von 20.000 „Scheinstaatsbürgern“ - die wegen der Teilnahme an dem Referendum die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren müssten. Er forderte auch, diese 20.000 nicht an der Nationalratswahl teilnehmen zu lassen.

Innenministerium lehnte FPÖ-Forderung ab

Das Innenministerium lehnte dies - gestützt auf ein Gutachten - ab: Das Wahlrecht könne nicht auf Verdacht pauschal aberkannt werden, sondern nur nach entsprechender Feststellung der Staatsbürgerschaftsbehörden, hieß es zur Begründung.

Die FPÖ habe aber die Möglichkeit, in jedem einzelnen Fall Einspruch gegen die Wählerevidenz einzulegen. Darauf hat die FPÖ verzichtet: Im Richtigstellungsverfahren gab es heuer nicht mehr Einsprüche als sonst. Bei den befragten Wahlbehörden war kein einziger Fall eines Einspruches wegen Doppelstaatsbürgerschaft bekannt.

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