Zwölffacher Kindesmissbrauch: Bewährungsstrafe

Beim Landesgericht ist Freitag ein Ex- Kindergärtner wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Der 25-Jährige muss nicht ins Gefängnis. Er kommt mit Bewährungs- und Geldstrafe davon. Der Staatsanwalt beruft und fordert eine höhere Strafe.

Die Bewährungsstrafe von 18 Monaten und die Geldstrafe in Höhe von 2.160 Euro, die das Gericht am Freitag gegen den ehemaligen Kindergartenpädagogen wegen schweren sexuellen Missbrauchs verhängt hat, ist der Staatsanwaltschaft Salzburg zu niedrig. Sie strebt eine höhere Strafe an und meldete mittlerweile Berufung an, wie am Freitagnachmittag ein Mediensprecher des Landesgerichtes mitteilte.

Was beim Prozess geschah

Mit ihm laufe etwas falsch, das wisse er, sagte der Ex-Kindergärtner am Freitag vor Gericht, und dass die Kinder vor ihm geschützt werden müssten. Der 25-Jährige zeigte sich beim Prozess einsichtig. Nach seiner Selbstanzeige hatte sich der nun Verurteilte auch selbstständig in Psychotherapie begeben.

Anwalt forderte zweite Chance

Insgesamt zwölf Übergriffe auf acht Kinder listete die Anklage auf, der Tennengauer gab alle zu, sagt sein Verteidiger Hellmut Prankl: „Er war Gott sei Dank sehr selbstkritisch und hat nicht nur den Fall aufgeklärt, sondern auch schwer an sich selbst gearbeitet, eine Therapie gemacht und den Schaden zum Teil wieder gut gemacht. Er ist da auf einem sehr guten Weg und hat auch einen Job gefunden. Trotz der Umstände denke ich, dass er noch eine Chance bekommen sollte.“

Der 25-Jährige darf laut Urteil nie mehr mit Kindern arbeiten.

Ehemaliger Kindergärtner bei Prozess vor Gericht

ORF

Der ehemalige Kindergärtner kam mit einer Bewährungsstrafe davon

Eltern schildern unterschiedliche Auswirkungen

Eine Anlaufstelle für junge Opfer sexueller Gewalt ist das Kinderschutzzentrum. Therapeutin Sabrina Galler sagt zum Umgang mit besonders jungen Opfern: „Wichtig ist, die Kinder ernst zu nehmen, ihnen zuzuhören und zu glauben. Wir erleben es leider sehr häufig, dass Kinder Äußerungen tätigen, diese aber nicht ernst genommen werden. Wer möchte schon glauben, dass eine nahe Bezugsperson, ein Bekannter, ein Arbeitskollege oder wer auch immer ein Kind sexuell missbraucht?“

Neumarkter Eltern von betroffenen Kindern schilderten vor Gericht unterschiedliche Auswirkungen: von extremer Aggression bis hin zu keiner Änderung des Verhaltens.

Jüngste Opfer erst drei Jahre alt

Der 25-Jährige, gegen den zuvor schon einmal ermittelt worden war, hatte Selbstanzeige erstattet, weil er mit der Schuld nicht mehr leben könne. Zuerst gab er nur drei Missbrauchsfälle zu, dann aber meldeten sich weitere Opfer.

Schlussendlich werden in der Anklage neun Opfer genannt, davon zumindest fünf Mädchen. Ein Teil der Opfer war zwischen drei und fünf Jahre alt. Die ersten Übergriffe gehen in das Jahr 2010 zurück, in seine Ausbildung zum Kindergärtner, dann im Zivildienst, dann als Kindergärtner in Neumarkt.

Der erste Verdacht kam im Jahr 2014 auf: Eltern eines Kindes schlugen Alarm, Bürgermeister Adolf Rieger erstattete Anzeige. Der Angeklagte wurde damals vom Dienst suspendiert, doch er leugnete, psychologische Gutachten entlasteten ihn. Knapp fünf Monate später arbeitete er wieder als Kindergärtner, kündigte aber nach einem halben Jahr und stellte sich der Polizei. Der 25-Jährige gab mittlerweile alle Vorwürfe zu, ihm drohten bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Sexualpädagogisches Konzept für Kindergarten

Die Gemeinde Neumarkt ließ nach der Selbstanzeige ein sexualpädagogisches Konzept für Kindergarten und Volksschule erstellen um die Präventionsarbeit zu verstärken, schildert Bürgermeister Rieger. Die Betreuung der Opfer läuft über das Kinderschutzzentrum.

Link: