Gartenhütten nicht mehr genehmigungspflichtig

Besitzer von Gartenwohnungen und Häusern brauchen bald keine Bewilligungen für Garten- oder Gerätehäuschen mehr. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung des Baupolizeigesetzes schon auf den Weg gebracht.

Endgültig beschließen will der Landtag die Neuregelung in seiner Sitzung im Mai. Für Bürger und Gemeinden soll der Bau von Garten- oder Gerätehäuschen dadurch billiger und weniger bürokratisch werden. Wer derzeit im Bundesland Salzburg in seinem Garten einen Geräteschuppen mit acht Quadratmetern bauen will, muss diesen von der Gemeinde genehmigen lassen. Dafür müssen Antragsteller 300 bis 400 Euro bezahlen und sich um genaue Pläne kümmern.

„Maximal zwölf Quadratmeter ...“

Diese Regelung sei zu kleinlich, sagt Manfred Sampl, ÖVP-Landtagsabgeordneter und Bürgermeister von St. Michael im Lungau: „Beispielsweise geht es um Garten- oder Gerätehäuschen, kleinere Holzhütten, Glas- oder Gewächshäuser, oder um überdachte Fahrradabstellplätze.“ Für sie sollen ab Sommer 2017 keine Bewilligungen mehr nötig sein, wenn maximal zwölf Quadratmeter und eine maximale Höhe von 2,5 Metern eingehalten werden, ergänzt Sampl.

„Keine nennenswerten Meinungsunterschiede“

Bei der Diskussion im Landtagsausschuss habe es keine nennenswerten Meinungsunterschiede gegeben, sagt Sampl: „Alle Fraktionen haben das sehr positiv beurteilt.“ Man wolle damit den Bürgern ein möglichst einfaches Leben gestalten. Die Gartenhäuschen müssen mindestens zwei Meter Abstand zu Nachbarn haben. Außerdem dürfen keine Heizungen installiert werden.