Haftstrafen für mutmaßliche Taxiräuber

Wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf eine Taxifahrerin sind am Freitag zwei Teenager zu drei bzw. zwei Jahren Haft verurteilt worden. Einer der beiden soll die Frau mit einem Messer bedroht und rund 300 Euro erbeutet haben.

Ende Jänner soll einer der beiden Burschen - ein 16-Jähriger - im Salzburger Stadtteil Maxglan während der Fahrt ein Messer gezückt und die Lenkerin bedroht haben. Er nahm Bargeld mit und verschwand zu Fuß in der Dunkelheit.

Freund soll zu Überfall angestiftet haben

Bei einer sofort eingeleiteten Fahndung wurden mehrere Jugendliche als mögliche Täter festgenommen. Bei einer Gegenüberstellung identifizierte die Taxilenkerin den 16-jährigen Pongauer. Polizisten fanden bei ihm die Tatwaffe und etwa 300 Euro Beute. Er gestand den Überfall.

Raubüberfall Taxi Salzburg-Maxglan

Arnold Klement

Knapp zwei Monate nach dem Überfall auf ein Taxi in Salzburg-Maxglan wurden jetzt zwei Jugendliche verurteilt

Wenige Wochen später stellte sich ein 17-jähriger Freund des Hauptverdächtigen auf der Polizeidienststelle in Bischofshofen. Er habe den 16-Jährigen zum Taxiraub angestiftet, gab er an. Die beiden gleichaltrigen Burschen waren gemeinsam in der Jugend-Notschlafstelle in Salzburg-Maxglan. Von dort hatten sie Blick auf den Taxistand und kamen laut Anklage so auf die Idee.

Wiederholtes Grinsen bei Verhandlung irritierte

Vor dem Jugend-Schöffensenat bekannten sich die Teenager am Freitag zu dem schweren Raub schuldig, doch ihr wiederholtes Grinsen während der Verhandlung irritierte das Gericht: „Die Angeklagten haben den Anklagevortrag durch mehrmaliges, unangebrachtes Lachen gestört“, gab der Vorsitzende zu Protokoll. Er legte den Burschen nahe, sie sollten sich anständig verhalten. Schließlich unterbrach er die Verhandlung, damit die beiden Verfahrenshelfer den Beschuldigten ins Gewissen reden und ihnen die Ernsthaftigkeit der Lage erörtern konnten.

Laut Polizei haben die vorbestraften Burschen noch mehr auf dem Kerbholz, darunter mehrere Pkw-Einbrüche.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Der 16-Jährige erhielt schlussendlich drei Jahre unbedingte Haft als Strafe, sein 17-jähriger Komplize zwei Jahre. Die Urteile des Jugendschöffensenates sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt meldete bezüglich der beiden Urteile Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Verteidiger des 16-Jährigen verzichtete auf Rechtsmittel, der Verteidiger des 17-Jährigen gab keine Erklärung ab.

Die Taxilenkerin erlitt laut ihrem Rechtsvertreter eine posttraumatische Belastungsstörung und war einige Tage arbeitsunfähig. Er forderte ein symbolisches Teilschmerzengeld von 100 Euro für die Frau. Das Taxiunternehmen machte einen Verdienstentgang von 1.638 Euro geltend.

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