Kinderpornos: Verurteilung und Freisprüche

Eine Verurteilung und zwei Freisprüche haben am Mittwoch am Landesgericht drei Prozesse wegen Kinderpornografie gebracht. Der Nachweis war nur im Fall eines Lungauers, der ein Sexvideo weiterverbreitete, eindeutig.

Der 24 Jahre alte Lungauer verbreitete das Sexvideo einer 16-Jährigen weiter, das ihm das Mädchen unaufgefordert über Internet geschickt hatte. „Sexting“ wird solch ein Austausch von sexuellen Inhalten über das Netz genannt - eine Mischung aus Sex und Texting. Der Mann, der sich geständig zeigte das Video Freunden gezeigt und im Internet verbreitet zu haben, wurde zu knapp 4.000 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon auf Bewährung, verurteilt.

Angezeigt hatte den Fall die 16-Jährige selbst, als sie das Video - für viele zugänglich - im Internet gefunden hatte. Als Autorin des Videos kann sie nicht bestraft werden, auch das ist im Gesetz genau geregelt. Dort heißt es sinngemäß: Eine minderjährige Person bleibt straffrei, wenn sie pornografische Darstellungen von sich selbst herstellt, anderen anbietet, überlässt oder vorführt.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Freisprüche gab es hingegen für einen afghanischen Asylwerber aus Tamsweg (Lungau) und einen Mann aus Henndorf (Flachgau). Die Fotos am Handy des Afghanen waren laut Polizei nicht eindeutig von Minderjährigen.

Der Flachgauer hatte sehr wohl kinderpornografische Bilder am Rechner, doch die können sich laut Polizei auch bei Aufrufen normaler Pornoseiten unbemerkt mitöffnen. Alle drei Urteile sind nicht rechtskräftig.

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Kinderpornos: Verurteilung und Freisprüche

Eine Verurteilung und zwei Freisprüche brachten am Mittwoch beim Landesgericht drei Prozesse wegen Kinderpornografie . Der Nachweis war allerdings nur im Fall eines Lungauers eindeutig.

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