Liftunfall Obertauern: Verfahren eingestellt
Die Verletzungen des zwölfjährigen Schülers, der kurz nach dem Einstieg vom Sessellift rutschte und anschließend die Fahrt hängend bis zur Bergstation überlebt hatte, waren laut Staatsanwaltschaft zu gering, um ein strafrechtliches Verfahren fortzusetzen. Zudem konnten die Ermittler niemandem fahrlässige Körperverletzung nachweisen - mehr dazu in: Zwölfjähriger hing an Sessellift, Lehrerin hielt ihn (Salzburg.ORF.at; 12.1.2017).
Beamte der Alpinpolizei Mauterndorf (Lungau) untersuchten nach einer Anzeige der Schule den Unfall. Zudem wurden der Liftangestellte an der Talstation, jener der Bergstation, der Betriebsleiter und zwei Lehrerinnen im Zuge der Ermittlungen befragt. Die Alpinpolizei übermittelte im Februar einen Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Salzburg.
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Die Justizbehörden aber sahen keinen Anlass für eine strafrechtliche Verfolgung. „Das Verfahren gegen den Liftangestellten wurde aus rechtlichen Gründen eingestellt. Der Schüler erlitt ein Hämatom unter der linken Achsel und die Heilung dieser Verletzung ist unter 14 Tagen einzustufen und da keine grobe Fahrlässigkeit angenommen wurde, ist ein Verfahren aus rechtlichen Gründen eingestellt worden“, sagte Barbara Fischer, stellvertretende Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg.
Links:
- Liftunfall: Anzeige gegen Bergbahn (salzburg.ORF.at; 20.1.2017)
- Zwölfjähriger hing an Sesselift: Polizei ermittelt (salzburg.ORF.at; 13.1.2017)
- Zwölfjähriger hing an Sessellift, Lehrerin hielt ihn (salzburg.ORF.at; 12.1.2017)