Bei Einbruch Fäkalien hinterlassen: Mahnung statt Strafe

Beim Landesgericht wurde Donnerstag ein kurioser Einbruch verhandelt. Ein Schüler hatte das Haus einer betagten Frau verwüstet - mit Fäkalien und Erbrochenem. Das Strafverfahren wurde nun eingestellt, der Beschuldigte vom Gericht abgemahnt.

Der Sachschaden an dem Haus der alten Frau im Pinzgau - in Höhe von 645,18 Euro - war von den Eltern des Gymnasiasten aus Bayern bezahlt worden. Allerdings musste der Bursch als Gegenleistung auf sein Geburtstags- und Weihnachtsgeschenk verzichten. Die Richterin glaubte am Donnerstag der reuevollen Verantwortung des 19-Jährigen. Bezüglich des Einschlagens eines Fensters ging sie nicht von Einbruch, sondern von Sachbeschädigung aus.

Auch Anklage mit Abmahnung einverstanden

Die Schadenswiedergutmachung auf Kosten des Angeklagten wertete die Richterin am Donnerstag als Tatausgleich und stellte das Verfahren ein. Diese außergerichtliche Regelung ist rechtskräftig, denn Staatsanwältin Claudia Schmidhofer verzichtete auf Rechtsmittel.

Die Richterin riet dem Burschen noch, einen Entschuldigungsbrief an die betagte Hausbewohnerin schreiben. Am Ende des Prozesses redete sie ihm noch ins Gewissen: „Es darf jetzt nichts mehr vorkommen. Ein zweites oder drittes Mal gibt es eine solche Erledigung nicht. Und schränken sie Ihren Alkoholkonsum ein.“

Haus mit Exkrementen verwüstet

Gestohlen hatte der junge Einbrecher nur ein altes Radio. Es war ein ekelerregender Anblick, der sich der 83-jährigen Hausbewohnerin im Herbst 2016 bot.

Die Seniorin hatte im ersten Stock ihres Hauses in Maria Alm (Pinzgau) geschlafen. Als sie in der Früh in ihre Küche kam, traute sie ihren Augen kaum: Exkremente waren auf dem Teppich, im Rest der Küche und auf dem Balkon verteilt, dazu Erbrochenes, ebenfalls in der Küche. Die Pensionistin alarmierte sofort die Polizei, die allerdings zunächst vor einem Rätsel stand. Die Wohnräume waren nicht durchwühlt worden, aus dem Wohnhaus fehlte außer einem Küchenradio auch nichts.

„Wollte eigentlich nur telefonieren“

Schnell waren die Ermittler sicher, dass hier ein Betrunkener am Werk war. Wenige Tage später geriet dann ein Verdächtiger ins Visier der Polizei: Es handelt sich um einen 19-jährigen Münchner, der auf Verwandten-Besuch im Pinzgau war. Bei seiner Einvernahme gab er an, in der Nacht einen Pannendienst benötigt zu haben.

Er sei stark betrunken gewesen und eigentlich nur in das Haus eingedrungen, um zu telefonieren. Warum er dann seine Notdurft ausgerechnet in der Küche des Hauses verrichtete, wollte der 19-jährige Bayer nicht kommentieren.

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