FPÖ und TS gegen geplantes Parteiengesetz

Die mögliche Änderung des Salzburger Parteienförderungsgesetzes in einer Landtagssitzung am 25. Jänner treibt FPÖ und Team Stronach auf die Barrikaden. Es geht dabei auch um den alten Konflikt mit der von der FPÖ abgespaltenen FPS von Karl Schnell.

Die Novelle auf Antrag der „Freien Partei Salzburg“ (FPS) des 2015 aus der FPÖ ausgeschlossenen Langzeitobmanns Karl Schnell sei klar verfassungswidrig, bei einer Zustimmung drohe dem Steuerzahler zudem ein Schaden in Millionenhöhe, heißt es bei FPÖ und Team Stronach.

Nachwehen von Konflikten und Abspaltungen

Ziel der Gesetzesänderung ist es, dass Abgeordnete in Zukunft den Anspruch auf Parteienförderung nicht verlieren, wenn sie die Partei wechseln sollten. Parteiaustritte, -Ausschlüsse und -Übertritte waren in Salzburg zuletzt gleich mehrfach passiert: Gemeinsam mit Schnell wechselten etwa fünf der sechs einstigen FPÖ-Landtagsabgeordneten in die neue Partei, beim Team Stronach traten zwei Mandatare aus, wobei eine Abgeordnete zur ÖVP wechselte.

FPS für neues Parteiengesetz

Im Streit um die Parteienförderung zwischen FPÖ und FPS sprach der Verfassungsgerichtshof im Oktober 2016 das Geld allerdings allein der FPÖ zu. Für den VfGH bestand kein Zweifel, dass die Gewährung der Parteienförderung auf das Ergebnis der jeweiligen Landtagswahl und nicht auf die Zahl der Abgeordneten, die dieser Partei tatsächlich noch angehören, abzielt. Das will die FPS nun ändern.

Uni-Professor: „Klar verfassungswidrig“

„Die Novelle ist aber klar verfassungswidrig“, sagte der vom Team Stronach mit einem Rechtsgutachten beauftrage Linzer Universitätsprofessor und Verfassungsjurist Andreas Hauer am Freitag bei einem Pressegespräch in Salzburg. Die Änderung würde etwa gegen das Prinzip der Chancengleichheit politischer Parteien verstoßen und Einfluss auf die Wahlkampfarbeit haben, weil die Förderung auch eine Möglichkeit darstelle, Wahlkampfkosten refundiert zu bekommen. „Das birgt letztlich auch das Risiko einer Wahlaufhebung. Ein ganz entscheidendes Problem ist aber die Änderung der Spielregeln während der laufenden Gesetzgebungsperiode“, betonte Hauer.

Streit um „Doppelförderung“

FPÖ-Landesparteisekretär Andreas Hochwimmer kritisierte am Freitag das Vorgehen des Landes: Die nächste Landtagssitzung sei am 8. Februar geplant gewesen und wäre damit hinter dem Stichtag für die Auszahlung des ersten Teilbetrags der Parteienförderung gelegen. „Die Sitzung wurde darum kurzerhand vorverlegt.“ Werde das Gesetz tatsächlich beschlossen, drohe den Steuerzahlern in den nächsten eineinhalb Jahren ein finanzieller Schaden von 1,2 Mio. Euro. Man sei sich sicher, dass die Novelle nicht vor dem VfGH halten werde und erneut zu einer Doppelförderung führe.

Der FPS waren für das Jahr 2016 und für das letzte Quartal 2015 zu Unrecht rund 950.000 Euro gewährt worden. Zurückzahlen musste die Schnell-Partei das Geld aber auch nach dem VfGH-Urteil nicht. Der Bescheid war bereits rechtskräftig. Für die Doppelförderung kam damit der Steuerzahler auf.

FPÖ droht Haslauer

Kritik an der geplanten Novelle kam am Freitag auch von FPÖ-Landesparteichefin Marlene Svazek: „Eine Schwächung der FPÖ kommt der ÖVP entgegen. Die FPÖ droht bei den nächsten Wahlen zu einer Gefahr für den Landeshauptmann-Sessel zu werden. Wilfried Haslauer hat ein Interesse an der Gesetzesänderung, das ist mehr als offensichtlich. Wir verstehen eine Zustimmung als ultimative Kriegserklärung.“

Und der Salzburger Team-Stronach-Chef Helmut Naderer will jeden Abgeordneten, der der Änderung zustimmt, persönlich für einen etwaigen finanziellen Schaden für das Land haftbar machen. „Ich bin darum für eine persönliche Abstimmung im Landtag.“