380-kV-Streit: Ermittlungen eingestellt

Bei der umstrittenen 380-kV-Leitung sind die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Errichtung der Leitung in Adnet (Tennengau) wegen Verdachts der Bestechung und versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch eingestellt worden.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Ermittlungen eingestellt. Geprüft wurde, ob ein Trassen-Angebot der Austrian Power Grid (APG) an die Gemeinde Adnet eine strafrechtliche Relevanz beinhaltete. Das Verfahren gegen sieben beschuldigte Personen und unbekannte Täter sei aus rechtlichen Gründen am 22. Dezember eingestellt worden, erklärte WKStA-Sprecherin Ingrid Maschl-Clausen am Freitag auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA). Es liege kein korruptionsstrafrechtlicher Vorteil vor.

Die Gemeinde Adnet im Salzburger Tennengau hatte im Mai 2014 der WKStA eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Darin hieß es, dass die APG der Gemeinde 69.000 Euro je Trassenkilometer im Falle der Zustimmung zur Leitung angeboten habe. Die Staatsanwaltschaft solle prüfen, ob das Angebot, das im Jänner 2014 der Gemeinde schriftlich unterbreitet worden sei, unter Korruption fällt.

Angebot der APG an Gemeinden

Bürgermeister Wolfgang Auer (ÖVP) hatte damals erklärt, weder er selbst noch die Gemeindevertreter wollten in den Dunstkreis von Korruption geraten, auch wenn das Angebot der APG von den Adneter Gemeindevertretern abgelehnt worden sei.

Das Angebot der APG ist offenbar in Form eines Musterformulars an mehrere Gemeinden ergangen, in denen der zweite Abschnitt der Salzburgleitung errichtet werden soll. Mit den Ausgleichsleistungen seien sämtliche Beeinträchtigungen der Gemeinde in Zusammenhang mit der UVP-pflichtigen 380-kV-Salzburgleitung final abgegolten, lautete es unter dem Titel „monetäre Abgeltung“ der Vereinbarung, wie der Bürgermeister erläuterte. Im Fall von Adnet hätte die angebotene Gesamtsumme eine halbe Million Euro ausgemacht.

APG: „Legen nur rechtskonforme Angebote vor“

Die Austrian Power Grid hatte im Juni 2014 gegenüber der APA erklärt, dass es sich bei dem angesprochenen Schriftstück um einen Entwurf für einen Vertrag aus dem Jahr 2012 gehandelt habe. Die Gesetzeslage habe sich in der Zwischenzeit geändert. Die APG lege ausschließlich rechtskonforme Angebote, wurde betont. Gegen ein Unternehmen nach dem Verbandsgesetz wurde seitens der WKStA nicht ermittelt.

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