18-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt
Der Bursche verschickte zwischen August und November 2015 insgesamt elf Bilddateien über den Nachrichtendienst WhatsApp. Unter den Bildern standen Sprüche wie „einfach vergasen“, „umso größer der Jude, desto wärmer die Bude“ und „als das Gas alle war, mussten wir sie mit Steinen kaputt schlagen“.
Der Staatsanwalt warf dem Burschen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne nach dem Verbotsgesetz vor. Der Angeklagte habe Adolf Hitler und die NSDAP verherrlicht.
18-Jähriger: „Nichts Böses“ gedacht
Es sei eine „Riesendummheit“ gewesen, sagte der Pinzgauer vor Gericht, aber damals habe er sich nichts dabei gedacht. Der Beschuldigte meinte, dass er falsche Freunde gehabt hätte und es ihnen gefallen habe, wenn er solche Nachrichten verschickte. Er habe selbst solche Bilder von Freunden erhalten und auf Facebook gesehen, auch deshalb habe er sich „nichts Böses“ dabei gedacht, sagte der Lehrling zur Richterin. „Aber dass ich den Nationalsozialismus verherrliche, das stimmt nicht“, beteuerte der Teenager.
Um harmlose Antworten bemüht
Der 18-Jährige war im Prozess um harmlose Antworten bemüht. Ein Foto, das ihn mit einer Waffe in der Hand zeigt, sei ebenfalls aus Gedankenlosigkeit entstanden. Und das Hakenkreuz, welches ihm ein Angehöriger ins Haar rasiert hatte, habe er nicht gesehen, er habe nicht gewusst, dass das ein Hakenkreuz gewesen sei.
Nach mehreren Nachfragen räumte der 18-Jährige dann doch ein, dass er es damals für möglich gehalten habe, dass die Empfänger der Bilder annehmen könnten, er würde NS-Gedankengut gutheißen. Bei der Verhandlung gab sich der Bursch aber geläutert: „Heute möchte ich nichts mehr damit zu tun haben“, betonte er. Im Vorjahr trug er noch eine Glatze, jetzt gefalle ihm so etwas nicht mehr. Deshalb habe er sich wieder Haare wachsen lassen, betonte der 18-Jährige.
Verurteilter muss auch KZ-Gedenkstätte besuchen
Der Pinzgauer wurde schließlich wegen nationalsozialistische Wiederbetätigung verurteilt - zu vier Monaten auf Bewährung unter einer Probezeit von zwei Jahren. Er erhielt zudem die Weisung, ein ehemaliges Konzentrationslager zu besuchen. Das Urteil ist rechtskräftig.