Nichten missbraucht: 18.000 Euro Strafe

Ein 52-Jähriger ist am Dienstag in Salzburg wegen sexuellen Missbrauchs seiner unmündigen Nichten verurteilt worden. Er legte nach anfänglichem Leugnen ein Geständnis ab, bekam eine Bewährungsstrafe und muss 18.000 Euro zahlen.

Der 52-jährige Beschuldigte soll die mehrfachen sexuellen Übergriffe auf seine beiden Nichten im Zeitraum von 2013 bis November 2015 begangen haben. Laut Anklage hielt sich der Onkel zu den Tatzeiten bei der Familie der Mädchen auf und übernachtete dort. Beim Spielen soll er die Geschlechtsteile der Kinder absichtlich betastet und zur Täuschung der Anwesenden gelacht haben, damit diese nichts mitbekommen.

„Angaben der Mädchen glaubwürdig“

Der Onkel wurde in der kontradiktorischen Einvernahme der Opfer belastet. Ein Psychologe hielt die Angaben der Mädchen für glaubwürdig. Zunächst meinte der Angeklagte, er habe - wenn überhaupt - nur zufällig seine Hand an die Geschlechtsteile der Kinder gelegt. Als ihn dann die Staatsanwältin mit den Aussagen seines Bruders konfrontierte, wonach er ihm gegenüber die Taten gestanden und sich entschuldigt habe, gestand der 52-Jährige seine Schuld ein.

Berufung gegen Höhe der Geldstrafe

Dem Urteil des Schöffensenats zufolge muss der Beschuldigte den beiden Opfern ein weiteres Teilschmerzensgeld in Höhe von jeweils 500 Euro bezahlen, je 500 Euro hatte er bereits beim Prozess der Privatbeteiligten-Vertreterin übergeben.

Die unbedingte Geldstrafe befand der Österreicher aber als zu hoch. Sein Verteidiger kündigte Strafberufung an. Daraufhin meldete auch die Staatsanwältin Berufung an - sie will eine teilbedingte Haftstrafe. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Das Delikt sexueller Missbrauch von Unmündigen (Paragraf 207 StGB) hat einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft.

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