Änderung bei Pflichtteilen für Erben

Mit 1. Jänner werden im österreichischen Erbrecht insgesamt 250 Paragraphen abgeändert. Dabei werden die Rechte von Lebensgefährten gestärkt, aber auch die Ansprüche auf erbliche Pflichtteile neu geregelt.

In Zukunft haben nur mehr die Nachkommen, der Ehegatte oder ein eingetragener Partner ein Anrecht auf einen Pflichtteil - aber nicht mehr Eltern oder andere Vorfahren des Verstorbenen: „Die Eltern haben kein Pflichtteilsrecht mehr“, sagt Claus Spruzina, Notar aus Hallein (Tennengau) und Vizepräsident der österreichischen Notariatskammer.

Ein bis zehn Jahre Frist für Auszahlung

Die Auszahlung eines allfälligen Pflichtteils erfolgt nun nicht mehr sofort - sondern frühestens nach einem Jahr. Das sei vor allem bei Betriebsübergaben sehr hilfreich, sagt Spruzina: „Bis jetzt war der Pflichtteil sofort fällig und musste zur Gänze in Geld ausgezahlt werden. Künftig kann der Unternehmer - zum Beispiel durch ein Testament - die Stundung des Pflichtteils anordnen. Dann wird der Pflichtteil entweder ratenweise oder erst nach fünf Jahren fällig. Und diese Frist kann das Gericht noch einmal bis auf zehn Jahre hinausschieben. Das ist um Einiges angenehmer geworden.“

Bei der Pflichtteil-Auszahlung seien die Regeln an jene von bäuerlichen Betrieben angepasst worden, sagt Spruzina: „Man kann das sehr gut bei landwirtschaftlichen Betriebsübernahmen im bäuerlichen Bereich sehen. Dort sind diese Dinge schon längst umgesetzt - und dort bewähren sie sich auch. Daher haben wir immer gesagt: Bitte schauen wir auf das, was sich schon bewährt hat und versuchen wir, das auch im modernen Unternehmensrecht abzubilden.“

Lebensgefährten bekommen etwas mehr Rechte

Besser gestellt werden durch die kommenden Änderungen auch Lebensgefährten von Verstorbenen. Diese Hinterbliebenen dürfen beispielsweise noch ein Jahr in einer gemeinsamen Wohnung bleiben. In der Erbfolge bleiben Lebensgefährten aber weiter hinter Verwandten zurück: „Ein erster Schritt wurde getan - aber der ist bitte sehr vorsichtig zu sehen“, weiß Spruzina. „Man reagierte hier auf Rechtssprechung, auf Missstände, die aufgezeigt wurden.“ Wirkliche Sicherheit gibt in diesem Bereich aber weiterhin nur ein Testament.

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